Ratgeber „Behörden“ auf Wohnung.com

Behördengänge sind für Käufer von Immobilien notwendiger Alltag und nicht nur teilweise gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten ihm außerdem eine Vielzahl an nützlichen Diensten. Aber auch der Mieter, der beispielsweise neu in eine Wohnung, eventuell sogar in eine neue Stadt zieht, muss sich um bestimmte Meldepflichten bei Behörden kümmern.

RatgeberBehrden

Neue Wohnung – neue Anmeldung

Wer seinen Wohnort innerhalb einer Stadt verlagert, ist ebenso verpflichtet, seinen neuen Wohnort beim Bürgeramt/Bürgerbüro oder dem Einwohnermeldeamt anzuzeigen, wie ein neu in die Stadt hinzugezogener Bürger. Letzterer muss manchmal eine kleine Gebühr für die Anmeldung zahlen oder aber erhält sogar einen Willkommensbonus.

Neben diesem Gang sind auch weitere Behördengänge nötig, wie etwa die Suche nach einem geeigneten Stromversorger oder Internetanbieter. Heutzutage müssen diese jedoch häufig nicht zwingend persönlich aufgesucht werden, sondern können über das Internet ausgesucht werden. Während die meisten Anmeldungen je nach Bedarf erfolgen müssen, besteht die Pflicht, sich beim Bürgeramt innerhalb von ein bis zwei Wochen zu melden.

Immobilienkäufer und Behörden

Wer eine Immobilie (Haus, Eigentumswohnung) neu erworben hat bzw. dies plant, sollte sich vor- und während des Kaufes an mehrere Behörden und Sachverständige wenden, um zum einen rechtlichen Vorgaben nachzukommen und sich selbst abzusichern. Die Absprache mit einem Makler, dessen Fachkenntnis neuer Objekte wertvoll ist, ist dabei ebenso unerlässlich, wie zahlreiche Beglaubigungen verschiedener Dokumente beim Notar.

Wichtige Anlaufstellen für Immobilienbesitzer und Mieter

  • Bürgeramt/Einwohnermeldeamt
  • Örtlicher Stromversorger, ggf. Wasserversorger
  • Makler
  • Notar
  • Gericht (Grundbucheintrag)
  • Finanzamt (Grunderwerbssteuer)
  • Baugrundgutachter (Bodengutachten)
  • andere Sachverständige (z. B. für die Grundstücksbewertung/
    Güterabschätzung)

Hinzu kommen außerdem notwendige Kontakte zum örtlichen Gericht und dem Finanzamt, um den Grundbucheintrag vornehmen zu lassen und die Grunderwerbssteuer zu entrichten. Letztere ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und stellt eine einmalig zu zahlende Steuer dar. Bereits im Vorfeld des Kaufes bzw. zahlreicher Baumaßnahmen sollten weitere Behörden und deren Dienste in Anspruch genommen werden.

Ein Baugutachter ist unerlässlich, um ein Bodengutachten zu erstellen und somit auch bauliche Besonderheiten frühzeitig in die Planungen miteinbeziehen zu können. Um die Sicherheit bestimmter Arbeiten zu gewährleisten, sollte das Grundstück außerdem auf Kampfmittel hin untersucht werden. Weitere Gutachter und Sachverständige beschäftigen sich mit dem generellen Wert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks (Grundstücksbewertung/Güterabschätzung).

Vorab Planen und entspannt alle notwendigen Termine wahrnehmen

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht ohne Grund für seine Ordnung und die damit verbundene Bürokratie bekannt. Ein Grundantrieb dieser vielen Pflichten, aber auch Rechte, ist die Sicherheit für alle beteiligten Parteien. Der Staat möchte über gewichtige Vorgänge und die Wohnsituation bzw. den Immobilienbesitz nicht nur aus fiskalischen Gründen informiert sein.

Wer sich gründlich über seine Verpflichtungen und anstehende Ämtergänge informiert, wird diese auch ohne größere Probleme abarbeiten können und den betroffenen Behörden entspannt entgegentreten. Häufig sind die eigentlichen Tätigkeiten nur eine Frage von Minuten und schnell in der Behörde abgehandelt (z. B. die Anmeldung im Einwohnermeldeamt).


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