Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung in deutschen Städten ist oft eine Herausforderung. Doch nicht nur die steigenden Mietpreise und der knappe Wohnraum erschweren den Prozess – auch die Anforderungen der Vermieter werden immer umfangreicher. In vielen Regionen wird bereits beim Erstkontakt eine Schufa-Auskunft gefordert, oft in Kombination mit Gehaltsabrechnungen, einer Vorvermieterbescheinigung und einer Mieterselbstauskunft.

Doch wie sieht es mit den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern in Bezug auf die Schufa-Auskunft aus? Welche Daten dürfen überhaupt verlangt werden, und wie können Mieter sich schützen?


1. Ist die Schufa-Auskunft für Mieter Pflicht?

Grundsätzlich ist es dem Vermieter erlaubt, eine Schufa-Auskunft vom Mieter zu verlangen – allerdings nicht unter allen Umständen.

Wann darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft anfordern?

Erst nach einer verbindlichen Wohnungszusage, wenn der Mietvertrag kurz vor der Unterzeichnung steht
Zur Prüfung der Bonität des Mieters, um Zahlungsausfälle zu vermeiden

Wann ist eine Schufa-Auskunft unzulässig?

Nicht bereits bei der Wohnungsbesichtigung oder vor einer Wohnungszusage
Keine generelle Pflicht für alle Mietinteressenten – das verstößt gegen Datenschutzrichtlinien
Der Vermieter darf die Auskunft nicht selbst einholen, sondern nur vom Mieter fordern

Wichtig: Die Vorlage einer Schufa-Auskunft ist keine gesetzliche Pflicht für Mieter. Allerdings kann der Vermieter eine Wohnungszusage verweigern, wenn keine Bonitätsnachweise erbracht werden.

2. Welche Unterlagen darf der Vermieter fordern?

Neben der Schufa-Auskunft verlangen viele Vermieter zusätzliche Dokumente. Doch nicht alle sind verpflichtend:

Welche Unterlagen sind freiwillig?

  • Mieterselbstauskunft (enthält Angaben zu Einkommen, Arbeitgeber und Mitbewohnern)
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Vorvermieterbescheinigung (Bestätigung über pünktliche Mietzahlungen vom vorherigen Vermieter)

Welche Dokumente muss der Mieter nicht vorlegen?

  • Kontoauszüge oder Kreditauskünfte
  • Arbeitsvertrag oder sonstige Beschäftigungsnachweise
  • Persönliche Angaben wie Familienstand, Religion oder Gesundheitszustand

Tipp: Mieter sollten nur eine eingeschränkte Schufa-Auskunft (Schufa-Verbraucherauskunft) vorlegen, die nur die Bonität bewertet und keine sensiblen Daten enthält.

3. Die Mieterselbstauskunft – sinnvoll oder riskant?

Viele Vermieter fordern eine Mieterselbstauskunft. Diese enthält Informationen zu:
✔ Beruf und Einkommen
✔ Anzahl der einziehenden Personen
✔ Haustiere oder geplante Renovierungsmaßnahmen

Rechtliche Aspekte der Mieterselbstauskunft

  • Das Ausfüllen ist freiwillig, aber die Weigerung kann die Chancen auf eine Wohnung verringern
  • Falsche Angaben können zur fristlosen Kündigung führen (LG München, Az.: 14 S 18532/08)
  • Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden (z. B. zu Schwangerschaft oder vorherigen Mietstreitigkeiten)

Mieter können eine Mieterselbstauskunft bereits beim Ersttermin mitbringen, um ihre Chancen auf eine Zusage zu erhöhen.

4. Was steht in der Schufa-Auskunft?

Es gibt verschiedene Arten der Schufa-Auskunft – nicht alle sind für Vermieter relevant.

Schufa-Arten: Was darf der Vermieter sehen?

🔹 Schufa-Verbraucherauskunft → Geeignet für Vermieter, zeigt nur die Bonität an
🔹 Schufa-Eigenauskunft → Enthält detaillierte Kreditverträge, Kontoinformationen (nicht für Vermieter empfohlen)
🔹 Schufa-B-Auskunft → Für Banken und Unternehmen

Was kann der Vermieter in der Schufa-Verbraucherauskunft sehen?

✔ Bonitätseinschätzung
✔ Bestehende negative Einträge (z. B. Zahlungsausfälle, Mahnbescheide)
✔ Keine genauen Kredit- oder Kontodaten

Eine gute Bonität erhöht die Chancen auf eine Wohnungszusage, während negative Einträge ein Ausschlusskriterium sein können.

5. Rechte des Mieters und des Vermieters

Sowohl Mieter als auch Vermieter haben gesetzliche Rechte und Pflichten.

Rechte des Mieters

✅ Der Mieter muss keine vollständige Schufa-Auskunft offenlegen
✅ Persönliche oder private Fragen müssen nicht beantwortet werden
✅ Der Vermieter darf keine Auskunft ohne Zustimmung des Mieters einholen
✅ Der Mieter darf auf Löschung veralteter Schufa-Einträge bestehen

Rechte des Vermieters

✔ Der Vermieter darf eine Selbstauskunft & Bonitätsnachweise anfordern
✔ Eine Mietvertragserstellung kann von Bonitätsnachweisen abhängig gemacht werden
Täuschung oder falsche Angaben können zur Kündigung führen

Der Vermieter darf frei entscheiden, mit wem er einen Mietvertrag abschließt – auch ohne Angabe von Gründen.

6. Was tun bei einer schlechten Schufa?

Wenn die Schufa negative Einträge enthält, kann das die Wohnungssuche erschweren. Doch es gibt Möglichkeiten, trotzdem eine Wohnung zu bekommen:

Tipps für Mieter mit schlechter Bonität

Bürgen stellen (z. B. Eltern oder Verwandte mit guter Bonität)
Höhere Kaution anbieten (z. B. 3 Monatsmieten statt 2)
Regelmäßiges Einkommen nachweisen (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag)
Private Vermieter bevorzugen, die weniger Wert auf die Schufa legen

Wenn ein negativer Schufa-Eintrag veraltet oder fehlerhaft ist, kann eine Löschung beantragt werden.

Fazit: Darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?

Ja, aber nicht uneingeschränkt. Eine Schufa-Auskunft ist keine Pflicht, aber viele Vermieter bestehen darauf. Mieter haben dennoch einige Rechte und Schutzmechanismen, um sich gegen unzulässige Forderungen zu wehren.

Das Wichtigste auf einen Blick:

✔ Der Vermieter darf eine Schufa-Auskunft erst nach einer Wohnungszusage verlangen
✔ Eine freiwillige Selbstauskunft & Bonitätsnachweise können die Chancen auf eine Wohnung erhöhen
Nicht alle Fragen des Vermieters müssen beantwortet werden
Negative Schufa-Einträge erschweren die Wohnungssuche, aber Alternativen wie Bürgen oder höhere Kautionen können helfen

Tipp: Wer eine Wohnung sucht, sollte sich bereits vorab eine Schufa-Verbraucherauskunft besorgen, um vorbereitet zu sein.