Kündigung eines Garagenmietvertrags
Viele Mieter fragen sich, wie sie ihre Garage oder ihren Stellplatz kündigen können. Die Kündigungsmodalitäten hängen davon ab, ob der Garagenmietvertrag mit der Wohnung gekoppelt oder ein eigenständiger Vertrag ist.
1. Kündigungsfrist beachten
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Ist die Garage Teil des Mietvertrags für die Wohnung, gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für die Wohnung.
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Bei eigenständigen Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist meist 3 Monate (falls vertraglich nicht anders geregelt).
2. Schriftliche Kündigung erforderlich
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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben verschickt werden.
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Wichtig: Datum, Vertragsnummer und Kündigungsfrist angeben.
3. Übergabe der Garage
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Die Garage sollte besenrein übergeben werden.
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Falls ein Schlüssel übergeben wurde, sollte dies dokumentiert werden.
📌 Fazit: Eine Garagenkündigung ist in der Regel unkompliziert, solange die vertraglichen Fristen eingehalten werden.