Zwangsversteigerungen

Justizportal des Bundes und der Länder

Quellen:
Die Landesjustizverwaltungen haben hiermit eine Plattform rund um Zwangsversteigerungen geschaffen.

Ablauf:
Zwangsversteigerungen sind von Amtsgerichten durchgeführte und festgesetzte Versteigerungen von Immobilien. Hierbei ist der Gläubiger maßgeblich bei der Erteilung einer Einigung / eines Zuschlags beteiligt.
Durch Wertgutachten festgelegte Objektpreise (Verkehrswert) sind hier der Richtungsmaßstab für Gläubiger und Gericht. Jedoch kann frei geboten werden. Sollte der Verkehrswert um mehr als 5/10 unterboten sein, verwehrt das Gericht in der 1. Auktionssitzung den Zuschlag von Amtswegen, bei einem Gebot von 5/10 bis 7/10 kann der Gläubiger den Zuschlag verwehren. Kommt es zum Zuschlag, kann der Gläubiger immer noch einen weiteren Termin anordnen. Bei dem Termin wird dann bei jedem Gebot der Zuschlag erteilt. Jedoch auch hier gilt, der Gläubiger kann solange ablehnen, bis ihm ein Angebot zusagt.

Kosten:
Der Gläubiger kann eine Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes einfordern. Diese kann über eine vorherige Überweisung an das Amtsgericht oder Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck nachgewiesen werden.
Notarkosten fallen hier nicht an, allerdings Kosten vom Amtsgericht. Diese sind aber wesentlich geringer.

Nächste Zwangsversteigerungen:
Können hier mit verschiedenen Auswahlkriterien eingesehen werden: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=Termine%20suchen

Website:
http://www.zvg-portal.de/


 

Zwangsversteigerungen aktuell

Quellen:
Die umfangreichen Veröffentlichungen stammen hier vom UNIKA-Verlag mit eigener bundesweiter Recherche und dem größten Zwangsversteigerungsarchiv (Quelle: Amtsgerichte und Gläubigerbanken).

Ablauf:
Innerhalb einer Bietstunde, die mindestens 30 Minuten dauert, findet eine Versteigerung meist im Amtsgericht (in Ausnahmefällen in einem nahe am Objekt liegenden Gebäude) statt. Wenn in dieser Zeit kein Höchstgebot ermittelt worden ist, wird die Zeit entsprechend verlängert, bis das letzte Höchstgebot nicht mehr überboten wird. Detaillierte Ort- und Zeitangaben stehen in der Versteigerungs-Veröffentlichung des Gerichtes. Derjenige, der den Zuschlag erhält, wird mit dem Zuschlagsbeschluss sofort neuer Eigentümer des betreffenden Objektes.

Tipp: Eine Versteigerung nur zum „Schnuppern“ besuchen. Da eine Versteigerung schnell kompliziert werden kann, sollte man in diesem Fall einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn das letzte Höchstgebot nicht mehr überboten wird. Zudem müssen mindestens 30 Minuten vergangen sein. Wenn die 5/10- bzw. 7/10- Grenze nicht erreicht wurde, gibt es ebenfalls keinen Zuschlag. Werden 5/10 des festgesetzten Verkehrwertes nicht erreicht, dann muss der Rechtspfleger von Amts aus den Zuschlag verweigern. Ein paar Monate später wird die Versteigerung dann wiederholt. Wenn zwar 5/10 des Verkehrswertes überschritten wurden, aber 7/10 nicht erreicht worden sind, ist hingegen der Zuschlag auf Antrag der Gläubiger zu versagen. In jedem Versteigerungsverfahren darf 1x wegen Nichterreichens der 5/10- oder 7/10-Grenze der Zuschlag nicht erteilt werden.
Zudem kann ein Zuschlag verhindert werden, wenn das Versteigerungsverfahren Fehler aufweist, der bestrangige Gläubiger das Verfahren einstellt oder, wenn der Schuldner Vollstreckungs-Schutzmaßnahmen nutzt.

Kosten:
Eine 10%-ige Sicherheitsleistung muss bei Abgabe des Gebots vorliegen. Als Meistbietender ist nach 4 bis 8 Wochen nach Versteigerungstermin der gebotene Betrag (abzüglich der Sicherheitsleistung) an das Gericht zu leisten. Hierfür wird ein sog. Verteilungstermin vom Gericht bestimmt. In der Zwischenzeit muss der zu zahlende Betrag mit 4% p.a. verzinst werden. Zusätzlich kommen u.a. folgende Kosten auf einen zu: Eintragungskosten fürs Grundbuch, die Zuschlagsgebühr sowie die Grunderwerbsteuer.

Achtung: Die Objekte sind oft nicht lastenfrei, des Öfteren sind sie mit Grundschulden belastet. Es kann sein, dass diese Rechte nicht mit dem Zuschlag erlöschen.

Die Vorteile:
Beim Objekterwerb durch eine Zwangsversteigerung fällt keine Maklerprovision an. Zudem liegt bei Versteigerungsobjekten immer ein Wertgutachten eines neutralen Sachverständigen vor und dies ohne zusätzliche Kosten für den Interessenten. In der Regel bestehen keine Probleme mit den Verbindlichkeiten der bisherigen Eigentümer. Wenn Belastungen bestehen bleiben, wird dies vom Rechtspfleger rechtzeitig bekannt gegeben. Ein Vorteil auch gegenüber einem Neubau: während der Bauzeit besteht Doppelbelastung (z.B. für die Zwischenfinanzierung, für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Baustelle). Bei einer Versteigerung plant man mit gut kalkulierbaren Kosten. Auch die Zuschlagsgebühren sind niedriger als die Kosten für die notarielle Beurkundung eines freihändigen Verkaufs.

Die Nachteile:
Immer mal wieder kommt es vor, dass man Zwangsversteigerungsobjekte vor der Versteigerung nicht von innen besichtigen kann. Der Grund hierfür ist des Öfteren, dass der Schuldner oder Mieter Besichtigungswünsche ablehnen. Zudem können Schwierigkeiten bei der Räumung auftreten. Besonders berücksichtigt werden muss, dass es keinerlei Gewährleistung für ein ersteigertes Objekt gibt (Ansprüche bezüglich Baumängel bestehen z.B. nicht).

Nächste Zwangsversteigerungen:
Im Staatsanzeiger des betreffenden Bundeslandes werden die nächsten Zwangsversteigerungen veröffentlicht, kurz darauf auch an der Gerichtstafel des zuständigen Amtsgerichts. In einem öffentlich zugänglichen Versteigerungskalender stehen die Daten ebenfalls zur Verfügung.
Ein paar Wochen vor dem Versteigerungstermin schalten zusätzlich die Amtsgerichte Inserate in Tageszeitungen und geben auch Hinweise auf Veröffentlichungen im Internet.

Zwangsversteigerungen Aktuell kann hier bestellt werden: https://www.zwangsversteigerung.de/bestellen/Seite1
Enthalten sind alle erfassten Objekte der jeweils gewünschten Region. Es wird stets die aktuellste Ausgabe geliefert mit Terminen ab dem 1. des Monats. Zudem gibt es eine Vorausschau des Folgemonats. Kosten pro Ausgabe: 19,95€

Im Versteigerungskatalog befinden sich alle wichtigen Informationen, wie: Objektanschrift, die Art des Objekts, sämtliche Daten von ihm, Höhe des Verkehrswertes, Angabe der 5/10- und 7/10-Grenze, Erst- oder Folgetermin, Grund der Versteigerung, bis wann ein Erbbaurecht vorliegt, Termin mit Tag und Uhrzeit, Ort der Versteigerung und Angabe der Zimmernummer, Aktenzeichen des Objektes, Anschrift der Amtsgerichte mit Angabe der Telefonnummer und Bankverbindung.

Website:
https://www.zwangsversteigerung.de/