In der Regel ist es dem Vermieter überlassen, ob er die Kosten für die Reparatur der Heizung selbst trägt oder ob er diese auf die Mieter umlegt. Es gibt jedoch einige Faktoren, die darüber entscheiden, ob es dem Vermieter erlaubt ist, die Kosten auf die Mieter umzulegen:

  1. Vertragliche Vereinbarungen: In deinem Mietvertrag könnten vertragliche Vereinbarungen festgehalten sein, die beschreiben, wer für die Reparatur der Heizung aufkommen muss. Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass der Vermieter für die Reparaturkosten verantwortlich ist, darf er die Kosten in der Regel nicht auf die Mieter umlegen.
  2. Schadensursache: Wenn die Schadensursache für die Reparatur der Heizung auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, kann es sein, dass der Vermieter die Reparaturkosten auf den Mieter umlegen kann. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Mieter die Heizung falsch bedient hat oder Schäden an der Heizung verursacht hat.
  3. Landesrecht: In manchen Ländern gibt es Gesetze, die festlegen, wer für die Reparaturkosten einer Heizung aufkommen muss. Es ist daher wichtig, dass du dich über das Landesrecht informierst, in dem du wohnst, um zu wissen, ob der Vermieter die Kosten auf dich umlegen darf oder nicht.