Räumungsklage selbst einreichen – Ein Leitfaden

Wenn ein Mieter trotz Kündigung die Wohnung nicht verlässt, bleibt oft nur die Möglichkeit einer Räumungsklage. Dieses Verfahren kann komplex sein, weshalb es wichtig ist, sich im Vorfeld gut zu informieren. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine Räumungsklage einreichen und welche Aspekte Sie dabei beachten sollten.

Wann ist eine Räumungsklage notwendig?

Eine Räumungsklage wird eingereicht, wenn ein Mieter nach einer rechtmäßigen Kündigung die Wohnung nicht fristgerecht räumt. Häufige Gründe für eine Kündigung sind:

  • 📌 Zahlungsrückstände: Der Mieter zahlt die Miete über einen längeren Zeitraum nicht.
  • 🚫 Vertragswidriges Verhalten: Es liegt eine erhebliche Störung des Mietverhältnisses vor.
  • 🏠 Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder Angehörige.

Voraussetzungen für eine Räumungsklage

Bevor eine Klage eingereicht wird, sollten folgende Schritte durchgeführt werden:

Wichtig: Eine Räumungsklage ist nur zulässig, wenn zuvor eine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde.
  1. Kündigung des Mietverhältnisses: Eine schriftliche Kündigung mit Fristsetzung muss erfolgt sein.
  2. Abmahnung: Bei Pflichtverletzungen des Mieters ist eine vorherige Abmahnung sinnvoll.
  3. Räumungsfrist abwarten: Der Mieter muss die Gelegenheit zur fristgerechten Räumung haben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung der Räumungsklage

Ist der Mieter trotz Kündigung nicht ausgezogen, kann die Räumungsklage eingereicht werden. So gehen Sie vor:

  1. Erstellung der Klageschrift: Die Klageschrift muss die Namen der Parteien, die Anschrift des Mietobjekts sowie die Begründung der Klage enthalten.
  2. Einreichung beim zuständigen Gericht: Die Räumungsklage muss bei dem Amtsgericht eingereicht werden, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
  3. Zustellung an den Mieter: Das Gericht leitet die Klageschrift an den Mieter weiter, der sich innerhalb von zwei Wochen äußern kann.
  4. Gerichtstermin wahrnehmen: Falls keine Einigung erzielt wird, setzt das Gericht einen Verhandlungstermin an.
  5. Räumungsurteil erhalten: Fällt das Urteil zugunsten des Vermieters aus, wird eine Räumungsfrist festgelegt.

Durchsetzung der Räumung

Falls der Mieter auch nach dem Urteil nicht auszieht, kann ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden. Die Kosten trägt in der Regel der unterlegene Mieter.

Tipp: Eine gütliche Einigung ist oft die bessere Lösung. Bieten Sie dem Mieter eine finanzielle Unterstützung für den Umzug an, um eine Eskalation zu vermeiden.