Mietkautions-Rechner

Ergebnis:

Empfehlungen:

Mietkaution: Gesetzliche Grundlagen & maximale Höhe

1. Wohnraumkaution – Maximal 3 Monatsmieten (§ 551 BGB)

✅ Die Kaution darf bei Mietwohnungen höchstens drei Monatskaltmieten betragen.
✅ Nebenkosten zählen nicht zur Berechnungsgrundlage.
✅ Der Mieter kann die Kaution in drei Raten zahlen – die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig.

💡 Wichtig: Eine höhere Mietkaution ist unzulässig! Klauseln im Mietvertrag, die eine höhere Kaution fordern, sind rechtlich unwirksam.

2. Gewerbeimmobilien – Keine gesetzliche Obergrenze

❌ Anders als bei Wohnraum gibt es für Gewerbeobjekte keine gesetzliche Begrenzung der Kaution.
✅ Vermieter und Mieter können die Höhe frei verhandeln.
✅ In der Praxis sind 3 bis 6 Monatsmieten üblich, bei hochwertigen Objekten auch mehr.

3. Garagen – Sonderfall bei separater Vermietung

🔹 Wird eine Garage zusammen mit der Wohnung vermietet, gilt die 3-Monatsmieten-Grenze.
🔹 Wird eine Garage separat vermietet, gibt es keine gesetzliche Begrenzung für die Kaution.
🔹 In diesem Fall kann der Vermieter eine individuell festgelegte Kaution verlangen.

Wie muss die Mietkaution gezahlt und angelegt werden?

1. Zahlungsmodalitäten der Kaution

✅ Die Mietkaution kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
✅ Die erste Rate muss zu Mietbeginn entrichtet werden.
✅ Sonderregelungen im Mietvertrag sind nur zulässig, wenn sie für den Mieter vorteilhafter sind.

2. Anlage und Verzinsung der Kaution

🔹 Vermieter müssen die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, um eine Insolvenzsicherung zu gewährleisten.
🔹 Die gesetzliche Regelung (§ 551 Abs. 3 BGB) schreibt eine Anlage zu marktüblichen Zinsen auf einem separaten Konto vor.
🔹 Alternative Anlageformen (z. B. Mietkautionssparbuch, Kautionsbürgschaft) sind zulässig, wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen.

💡 Tipp: Mieter können vom Vermieter eine Bestätigung über die Kautionsanlage verlangen, um sicherzustellen, dass die Kaution ordnungsgemäß verwahrt wird.