Wohnhaus mit Uhr und durchgestrichenem Lautsprecher.

DEIN KURZCHECK

Das ist wichtig.

01

Es gibt keine bundesweit einheitliche Mittagsruhe für alle Tätigkeiten.

02

Für bestimmte Geräte gelten besondere Betriebszeiten.

03

Örtliche Vorschriften und Hausordnung zusätzlich prüfen.

01

Die Tätigkeit entscheidet

Rasenmähen, Bohren, Musik und alltägliche Geräusche unterliegen nicht automatisch derselben Regel. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung enthält besondere Vorgaben für erfasste Geräte im Freien in den dort genannten Gebieten.

02

Drei Regelwerke auseinanderhalten

Drei Regelwerke auseinanderhalten
RegelwerkPrüffrage
GeräteverordnungSind Gerät, Gebiet und Einsatzort erfasst?
Örtliche VorschriftenWelche zusätzlichen Bestimmungen gelten in der Gemeinde?
Mietvertrag und HausordnungWelche vereinbarten Ruhezeiten stehen dort?
03

Keine allgemeine 13-bis-15-Uhr-Regel

Für erfasste Geräte gelten in den genannten Gebieten grundsätzlich Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 und 7 Uhr. Bestimmte Geräte haben zusätzliche Zeitfenster; das Gesetz nennt Ausnahmen. Daraus folgt kein allgemeines Verbot aller Geräusche zwischen 13 und 15 Uhr.

04

Störungen sachlich festhalten

  • Datum, Beginn, Ende, Ort und Art des Geräuschs notieren.
  • Hausordnung und aktuelle kommunale Vorgaben besorgen.
  • Konkrete Zeiten und mögliche Alternativen im Gespräch nennen.
  • Bei wiederholten erheblichen Störungen Vermieter oder zuständige örtliche Stelle mit den dokumentierten Angaben kontaktieren.

Häufige Fragen

Ist Bohren mittags überall verboten?

Ein solches allgemeines bundesweites Verbot folgt nicht aus der Geräteverordnung. Tätigkeit, Hausordnung und örtliche Vorschriften müssen konkret geprüft werden.

QUELLEN & STAND

Nachvollziehbar nachlesen.

32. BImSchV: Geräte- und Maschinenlärmschutz ↗