Gartenhaus Baugenehmigung: Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Ein Gartenhaus kann eine wunderbare Ergänzung für den eigenen Garten sein – sei es als Rückzugsort, Lagerraum für Gartengeräte oder sogar als Wohnraum für Gäste. Doch bevor der Bau beginnt, stellt sich eine wichtige Frage: Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Größe, Nutzung und der Standort des Gartenhauses.

1. Wann ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus notwendig?

Ob eine Genehmigung erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht, das sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Grundsätzlich sind Gartenhäuser oft genehmigungsfrei, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Genehmigungsfreie Gartenhäuser

In den meisten Bundesländern dürfen Gartenhäuser ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn:
Die Grundfläche unterhalb eines bestimmten Limits liegt (je nach Bundesland zwischen 10 m² und 75 m²)
Das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt wird
Es sich um einen nicht überdachten Aufenthaltsbereich handelt
Die Höhe des Gebäudes bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet (i.d.R. 3 bis 5 Meter)
Das Gartenhaus keinen Anschluss an Wasser oder Abwasser hat
Das Gartenhaus den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhält

Genehmigungspflichtige Gartenhäuser

Ein Gartenhaus benötigt in der Regel eine Baugenehmigung, wenn:
Es eine bestimmte Grundfläche überschreitet (je nach Bundesland unterschiedlich)
Es als Wohnraum oder Aufenthaltsraum genutzt wird
Ein Anschluss an Wasser oder Strom erfolgt
Es sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet
Das Gartenhaus eine bestimmte Höhe übersteigt

💡 Tipp: In Bebauungsplänen einzelner Gemeinden können zusätzliche Vorschriften enthalten sein, die eine Genehmigungspflicht bedingen. Daher sollte man sich immer beim zuständigen Bauamt erkundigen.

2. Baugenehmigung für das Gartenhaus nach Bundesland

Da das Baurecht Ländersache ist, gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen. Nachfolgend eine Übersicht der genehmigungsfreien Größen für Gartenhäuser in den verschiedenen Bundesländern:

Genehmigungsfreie Gartenhäuser (maximale Fläche in m²)

Bundesland Max. Grundfläche ohne Genehmigung
Baden-Württemberg 40 m²
Bayern 75 m² (nur in Gewerbegebieten)
Berlin 10 m²
Brandenburg 75 m²
Bremen 30 m²
Hamburg 30 m²
Hessen 30 m²
Mecklenburg-Vorpommern 10 m²
Niedersachsen 40 m²
Nordrhein-Westfalen 30 m²
Rheinland-Pfalz 50 m²
Saarland 10 m²
Sachsen 10 m²
Sachsen-Anhalt 40 m²
Schleswig-Holstein 30 m²
Thüringen 10 m²

Achtung: Diese Werte können sich ändern, daher immer beim lokalen Bauamt nachfragen!

3. Grenzabstände und Nachbarrecht

Nicht nur die Größe, sondern auch der Mindestabstand zum Nachbargrundstück ist wichtig. In den meisten Bundesländern gilt:

Mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbarn
Höhere Gebäude (über 3 m) müssen oft weiter weg platziert werden
Ein näherer Bau ist nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich

💡 Tipp: Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden, bevor das Gartenhaus errichtet wird.

4. Besondere Vorschriften in Kleingärten und Naturschutzgebieten

Für Gartenhäuser in Kleingartenanlagen gelten oft zusätzliche Regeln nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG). In der Regel sind hier Gebäude über 24 m² Grundfläche verboten.

Außerdem gelten in Landschafts- und Naturschutzgebieten besondere Einschränkungen, sodass hier oft eine Genehmigungspflicht besteht.

5. Baugenehmigung beantragen – So funktioniert es

Falls eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss ein Antrag beim örtlichen Bauamt gestellt werden. Die typischen Unterlagen für einen Bauantrag sind:

📌 Bauantragsformular (erhältlich beim Bauamt)
📌 Lageplan des Grundstücks
📌 Bauzeichnungen & Grundrisse des Gartenhauses
📌 Angaben zu Materialien und Nutzung

Die Bearbeitungszeit kann zwischen 2 Wochen und 3 Monaten liegen. Gebühren variieren je nach Bundesland und Grundstücksgröße.

6. Strafen bei fehlender Baugenehmigung

Ein Gartenhaus ohne erforderliche Genehmigung kann teuer werden. Falls eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, drohen:

Rückbauanordnung (das Gartenhaus muss entfernt werden)
Bußgelder bis zu 50.000 € (je nach Bundesland und Verstoß)
Klagen durch Nachbarn oder Behörden

Tipp: Wer unsicher ist, sollte vor dem Bau immer das zuständige Bauamt kontaktieren.

7. Fazit: Gartenhaus bauen – Was ist zu beachten?

Kleinere Gartenhäuser (bis 10-40 m², je nach Bundesland) sind meist genehmigungsfrei.
Wohnliche Nutzung oder Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser) erfordern fast immer eine Genehmigung.
Grenzabstände von ca. 3 Metern müssen eingehalten werden, um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden.
In Kleingärten & Naturschutzgebieten gelten oft Sonderregeln.
Unbedingt beim örtlichen Bauamt nachfragen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

💡 Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob sein Gartenhaus eine Genehmigung benötigt, kann sich eine Bauvoranfrage beim Bauamt einholen. Diese gibt eine rechtlich verbindliche Auskunft darüber, ob eine Genehmigung erforderlich ist.