DEIN KURZCHECK
Das ist wichtig.
Es gibt keine einheitliche bundesweite Größenfreigabe.
Verfahrensfreiheit ist keine Freigabe für jeden Standort.
Kleingartenlauben haben zusätzliche Anforderungen.
Nicht nur die Größe zählt
Ein Geräteschuppen wird anders beurteilt als ein Haus mit Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Maßgeblich sind Landesbauordnung, Standort und tatsächliche Nutzung. Prüfe bei Größenangaben auch, ob Grundfläche oder Rauminhalt gemeint ist.
Vier Angaben für die Bauaufsicht
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Adresse und Lageplan | Standort und Planungsrecht prüfen |
| Außenmaße, Höhe, Rauminhalt | Vorhaben im Landesrecht einordnen |
| Nutzung und Ausstattung | Lagerung, Aufenthalt oder Wohnen unterscheiden |
| Grenzen und Nachbargebäude | Abstandsflächen und weitere Anforderungen klären |
Sonderfall Kleingarten
§ 3 Bundeskleingartengesetz sieht für eine Laube in einfacher Ausführung höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz vor. Sie darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Vorgabe ist keine allgemeine Gartenhausfreigabe. Für bestehende rechtmäßige Lauben können Überleitungsvorschriften gelten.
Vor Bestellung und Fundamentbau
- Maße und Nutzung schriftlich festlegen.
- Landesrecht, Planungsrecht und Verfahren bei der Bauaufsicht klären.
- Bei Kleingarten oder Pacht auch Vertrag und Vereinsordnung lesen.
- Fundament, Aufbau, Anlieferung und Entwässerung im Angebot getrennt erfassen.
Häufige Fragen
Ist ein kleines Gartenhaus immer genehmigungsfrei?
Nein. Voraussetzungen unterscheiden sich nach Landesrecht, Standort und Nutzung. Verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen Anforderungen ebenfalls erfüllen.
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