Wann darf ich einen Balkon an meine Wohnung anbauen lassen?

Der Balkon an der Wohnung bietet nicht nur Entspannung, er hebt auch den Marktwert und die Vermietbarkeit der Wohnung. Auch wenn das im Interesse des Vermieters liegt, muss dieser unbedingt vor der Planung und Umsetzung des neuen Balkons informiert werden. Da mit einem Balkon in das Gesamtbild des Hauses eingegriffen wird, liegt die endgültige Entscheidung daher beim Eigentümer. Auch die Nachbarn haben ein Wort mitzureden.

Rechtliche Grundlagen eines Balkons

Wird nachträglich ein Balkon an die Wohnung angebaut, handelt es sich nach § 22 WEG um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer bedarf. Demnach müssen bei einer Mietwohnung mit mehreren Parteien nicht nur der Vermieter, sondern auch die anderen Mietparteien zustimmen, die dadurch beeinträchtigt werden könnten. Das betrifft beispielsweise Nachbarn, deren Fenster durch den Balkon verschattet werden.

Tipp: Wenn der Nachbar auch über einen nachträglichen Balkonanbau nachdenkt, lassen sich meist Kosten sparen. Eine Absprache ist daher immer sinnvoll.

Auch bei einer Eigentumswohnung müssen die Nachbarn vor Anbau eines Balkons informiert und auf ihre möglichen Einwände Rücksicht genommen werden. Der Vermieter kann sich gegen den Anbau eines Balkons entscheiden, wenn das Gesamtbild des Wohnhauses dadurch beeinträchtigt wird. Der Anbau eines Balkons bedarf einer baulichen Genehmigung. Die genauen Vorschriften der Baubehörde sind je nach Bundesland unterschiedlich und müssen in der Landesbauordnung geprüft werden.

Je nach Einzelfall wird dann die Baugenehmigung erteilt, wenn der Balkon bestimmte Bedingungen erfüllt:

  • der Mindestabstand zum Nachbarn muss eingehalten werden
  • es dürfen keine Fluchtwege bebaut werden
  • kein Eingriff in die Denkmalschutzbestimmungen
  • Baulinien und Fluchten müssen beachtet werden
  • die notwendige Statik muss berücksichtigt werden

Nachträglicher Anbau eines Balkons

Sind alle rechtlichen Schritte geregelt und das Einverständnis aller betroffenen Parteien eingeholt, können die Pläne zur Balkongestaltung losgehen. Zunächst sollte klar sein, an welche Seite und zu welcher Himmelsrichtung der Balkon gebaut werden soll. Ein sonniges Frühstück bietet der Ostbalkon, für Sonnenbader empfiehlt sich ein Balkon nach Süden und wer nach Feierabend die Sonne genießen möchte, entscheidet sich für einen Westbalkon. Zusätzlich zu der Ausrichtung zur Himmelsrichtung ist auch die Lage zur Straße oder zum Hinterhof entscheidend für die richtige Entspannung auf dem Balkon.

Tipp: Aus versicherungsrechtlichen Gründen und zur Sicherstellung von baulichen Vorschriften ist zu empfehlen, den zusätzlichen Balkonbau von einem entsprechenden Fachunternehmen durchführen zu lassen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist sinnvoll.

Der Balkon am Altbau

Das Gebäude sollte von einem Fachunternehmen auf die Statik geprüft werden. Die Bausubstanz von Altbauten, die älter als 30 Jahre sind, kann nicht mit der von Neubauten verglichen werden. Balkone, die nachträglich in der Fassade verankert werden sollen, stellen daher oft ein Problem bei Altbauten dar. Durch minderwertigen Mörtel, aus Holz bestehende Zwischendecken und verarbeitete Backsteine wird die Statik des Hauses negativ beeinflusst. Ein selbsttragender Vorstellbalkon ist für Altbauten empfehlenswert.

Kosten des Balkon-Anbaus

Je nach Art des Balkons entstehen unterschiedliche Kosten. Die günstigste Variante ist der selbsttragende Vorstellbalkon, gefolgt vom Anbaubalkon mit Stützen. Am meisten muss für den freitragende Balkon eingeplant werden, da hier ein Eingriff in die Gebäudefassade zur Gewährleistung der Statik nötig ist. Die Kosten setzen sich nach Art des Balkons, der Größe, dem Material und dem gewünschten Geländer zusammen.

Tipp: Ein Balkon für vier Personen sollte 4 bis 6 Meter lang und 2 bis 2,5 Meter tief sein.

Material für den Balkon

Der neue Balkon aus Holz sorgt für Naturfeeling pur. Zur Wahl stehen verschiedene Holzarten, die den Boden des Balkons ausschmücken können. Wir empfehlen Nadelholz, da es leicht und unterschiedlich gestaltbar ist. Laubholz kann aufgrund des Gewichts nicht für freitragende Balkone verwendet werden. Die Holzdielen müssen regelmäßig neu beschichtet und dafür gesorgt werden, dass das Regenwasser gut ablaufen kann.

Stahlbetonbalkone überzeugen durch ihren Preis und die lange Lebensdauer. Sie sind besonders stabil und lassen sich leicht reinigen. Auch hier ist die richtige Installation von Abflussmöglichkeiten für Regenwasser entscheidend. Der Stahlbetonboden kann einfach in der Wunschfarbe gestrichen und so in einen echten Hingucker verwandelt werden. Balkonböden aus WPC (Wood Polymer Composites) trumpfen mit ihrer besonderen Langlebigkeit und Wetterfestigkeit auf. Sie sind beliebig formbar und dehnen sich kaum aus. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie je nach gewünschter Optik bestellt werden können. So lässt sich leicht WPC mit Holzoptik auf dem Balkon verlegen, ohne dass der Boden Feuchtigkeit aufsaugt.

Ist der neue Balkon an der Wohnung angebracht, steht einer Gestaltung nach Lust und Laune nichts mehr im Weg. Jetzt muss nur noch geplant werden, wo die bequeme Sonnenliege, der Esstisch und die Balkonpflanzen ihren Platz finden.