Richtiger Feuerschutz auf Balkon und Terrasse

Brandgefährlich und kreuzaufwendig: Grillen auf Balkon oder Terrasse

Was gibt es Schöneres, als den Sommer mit einem Grillfest im Freien zu genießen. Am besten geht das natürlich im Park oder am See. Wer seine gegrillten Leckereien trotzdem auf dem Balkon oder der Terrasse zubereiten will, handelt sich nicht nur oft Ärger mit den Nachbarn ein. Er verstößt auch oft gegen Brandschutzbestimmungen sowie geltendes Mietrecht und bringt sich und andere in große Gefahr.

Kein Grundrecht auf Grillen

Rauchentwicklung, Lärm, Gerüche – Grillfeste innerhalb der Grenzen eines Mehrfamilienhauses ziehen fast unweigerlich Streit nach sich. Was viele oft nicht wissen: Kein Mieter oder Eigentümer hat prinzipiell ein Grundrecht darauf, den Grill anzuschmeißen – selbst wenn es nur einmalig geschieht.

Das Landgericht Essen entschied 2002 in einem richtungweisenden Urteil, dass der Vermieter das Grillen – egal, ob auf Balkon, Terrasse oder im gemeinschaftlichen Hof – im Mietvertrag oder der Hausordnung untersagen darf. Verstößt ein Mieter wiederholt dagegen, darf der Mietvertrag schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

Andere Gerichte folgten oder schränkten dieses Urteil nur teilweise ein. Sie betonten das Gebot der Rücksichtnahme auf Mitbewohner und Anrainer. Wer sich mehrfach den berechtigten Unmut von Nachbarn zuzieht, kann letztendlich auch gekündigt werden, selbst wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung Grillen erlaubt.

Auch Wohnungs- oder Hauseigentümer müssen sich diesem Gebot der Rücksichtnahme beugen. Bei Nichtbeachtung und wiederholter Belästigung der Nachbarn kann das Grillvergnügen auch innerhalb der eigenen vier Wände oder des Gartenzauns behördlich verboten werden.

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Auch erlaubtes Grillen ist nicht uneingeschränkt möglich

Ist das Grillen grundsätzlich erlaubt, stellt sich also für Nachbarn häufig die Frage, wie oft und wo sie Grillfeiern eines anderen Bewohners hinnehmen müssen. Wie so oft im Mietrecht, kommen die Gerichte auch in diesem Fall nur zu Einzelfallentscheidungen.

Einige folgen dem Urteil des Landgerichts Bonn, das 1997 einmal monatlich das Grillen in Mehrfamilieneinheiten erlaubt, wenn der Grillabend mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wird. Das Landgericht Aachen billigt zweimaliges Grillen im am weitesten entfernten Teil des Gartens zu, Stuttgart erlaubt drei Grillabende auf einer Terrasse.

Rechtlich besser gestellt ist, wer im frei stehenden Haus mit genügend Abstand zu anderen Bauten lebt – denn das Rücksichtsgebot fällt hier so gut wie weg. Doch sollte auch hier darauf geachtet werden, womit Fleisch und Steaks zubereitet werden.

Es existiert zwar ein Bundes-Immisionsschutzgesetz, aber die Regelungen zu Immisionen sind dennoch nich einheitlich, sondern Ländersache.

Holzkohlegrills bzw. Gartengrills entwickeln nicht nur starke Gerüche, sondern mitunter auch sehr viel Rauch, Hitze und Ruß. Wer einen Holzkohlegrill anfeuert, verstößt damit oft gegen Immissionsschutzgesetze und muss mit einem nicht zu knappen Bußgeld rechnen.

Gleiches gilt für die Tatsache, dass diese Emissionen auch von der Terrasse oder dem Balkon in Nachbarwohnungen oder -häuser ziehen könnten. Je enger der Platz, an dem gegrillt wird, desto penibler reglementieren die Gerichte inzwischen. So haben etwa Gerichte in Hamburg und Düsseldorf beschieden, dass auf keinem Balkon Holzkohlegrills zum Einsatz kommen dürfen, Elektro- oder Gasgrills hingegen schon.

Brandschutz auf Balkon und Terrasse – Sicherheit geht vor

Dass Holzkohlegrills immer öfter komplett untersagt werden, liegt nicht nur an ihrem erhöhten Belästigungsfaktor. Sie gefährden auch in hohem Maße die Sicherheit der Grillenden und der Nachbarn. Auch hier gilt wieder: Je enger der Grillplatz, desto größer die Gefahr.

Die Hitzeentwicklung eins Holzkohlegrills ist nicht leicht zu kontrollieren. Flammen erreichen bis 800°C, Kohle und Grillrost etwa 500°C – Diese Temperaturen können sich leicht hoch schaukeln und außer Kontrolle geraten. Auf einem engen, kleinen Balkon dann Ruhe zu bewahren und die richtigen Löschmaßnahmen einzuleiten, ist fast unmöglich, Fluchtwege sind nicht zu erreichen oder nur bedingt vorhanden.

Ein genormter, funktionierender Feuerlöscher sollte deshalb bei jeder Grillaktion – egal mit welchem Grill – in Reichweite sein. Löschwasser ist die schlechtere Wahl, weil es schlagartig verdampfen kann und zu gefährlichen Verbrühungen führt.

Viele Balkonböden sind aus Holz. Egal, wie gut dieses Holz behandelt wurde, im Endeffekt brennt es. Feuerfeste Unterlagen für den Grill sind da zumindest ein grundlegender Schutz. Wer das Risiko eingeht und einen Holzkohlegrill benutzt, sollte zumindest auf Spiritus und Grillbenzin als Brandbeschleuniger für die Kohle verzichten. Handelsübliche feste Grillanzünder sind die bessere und sicherere Wahl.

Aluschalen oder Alufolie zum Grillen scheinen zunächst eine gute Wahl, um herabtropfendes Fett aufzufangen. Doch entgegen der landläufigen Meinung ist Metallfolie durchaus entflammbar und brennt dann sehr heiß und mit Partikelflug ab. Beim Kauf ist unbedingt auf einen Hinweis zu achten, dass das Alu als nicht brennbar ausweist.

Umherfliegende, brennende Alustücke oder Partikel können gerade auf dem Balkon leicht zum Verhängnis werden. Werden sie nicht umgehend gelöscht, hat man keine Chance, die davonfliegenden Stücke zu erreichen. Genau wie mit klassischem Funkenflug steckt man so ganz leicht brennbares Material auf anderen Balkonen in Brand oder zündet gar aufgrund eines offenstehenden Fensters eine fremde Wohnung an.

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Auch wenn es Sommer ist: Fenster und Türen müssen geschlossen sein

Auch die eigene Wohnung ist aufgrund offener Fenster und Türen schnell in Gefahr. Nicht jeder davonfliegende Funke wird bemerkt und so können sie ungehindert Einrichtungsgegenstände in den eigenen vier Wänden in Brand setzen. Dabei ist es völlig egal, welcher Grill zum Einsatz kommt – Denn wie bereits bemerkt, ist auch das Grillzubehör nicht immer sicher.

Wer mit Holzkohle grillt, sollte Türen und Fenster jedoch noch aus anderen Gründen geschlossen halten. Der hereinziehende Rauch enthält Kohlenmonoxid, das bei starker Konzentration erst zu einer Vergiftung, dann zum Tode führen kann.

Auch löst in die Räume ziehender Rauch mitunter den Rauchmelder aus, der in allen Behausungen Pflicht ist. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, kann es sogar soweit gehen, dass mehrere Rauch- oder Brandmelder losgehen. Lösen sie einen Feuerwehreinsatz aus, weil andere Mieter aufgrund der Rauchentwicklung von einem Notfall ausgehen, kann es unter Umständen ein sehr teurer Grillabend werden.

Achtung: Je enger der Raum ist, umso größer die Gefahr, dass ein brennbarer Gegenstand Feuer fängt.

Auch Sonnenschirme, Markisen und Polstersessel müssen vom eigenen Balkon beim Grillen in jedem Fall verschwinden. Bei Terrassen sollte zwischen Sonnenschirm, Sitzauflage und Grill ein möglichst großer Abstand hergestellt werden. Auf dem Balkon kann man diesen Mindestabstand natürlich nur selten einhalten.

Gasgrills sind für das heimische Grillen zwar eine gute Alternative – aber längst nicht zu 100 Prozent sicher. Sind die Anschlüsse nicht absolut dicht, kann sich austretendes Gas leicht entzünden und führt zu Verpuffungen. Auch der Verbindungsschlauch sollte niemals der Hitze ausgesetzt werden.

All diese Sicherheitsbestimmungen gelten natürlich grundsätzlich auch für andere Grillplätze, auf der Terrasse oder dem Balkon jedoch in ungleich größerem Maße. Die Nähe zur eigenen Wohnung und zu Behausungen anderer Menschen macht das sichere Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse zu einem aufwendigen und oft mit Ärger verbundenen Vergnügen.

Deshalb sollte sich jeder überlegen, ob wahres Grillvergnügen nicht lieber auf dafür vorgesehenen Grillplätzen im Park aufkommt und man deshalb freiwillig zumindest auf das Balkon-Grillen verzichten sollte.