Renovierungskosten von der Steuer absetzen – So beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten
Wer ein Eigenheim besitzt, eine Wohnung vermietet oder selbst zur Miete wohnt, kennt das Thema Renovierung nur zu gut. Sei es der frische Anstrich, der nach einigen Jahren erneuert werden muss, oder eine Badsanierung, die nach Jahren fällig wird – Renovierungsarbeiten sind mit hohen Kosten verbunden. Doch was viele nicht wissen: Das Finanzamt übernimmt einen Teil der Renovierungskosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eigenleistung oder Handwerker beauftragen?
Auf den ersten Blick scheint es günstiger, Renovierungen selbst durchzuführen. Wer handwerklich geschickt ist und Zeit investieren kann, spart sich die Kosten für einen Fachbetrieb und zahlt nur für das Material. Allerdings sind umfangreiche Arbeiten wie eine Badrenovierung oder das Streichen eines Treppenhauses sehr zeitaufwendig.
Falls ein Handwerker beauftragt wird, lassen sich die Arbeitskosten steuerlich absetzen – eine Möglichkeit, die bei Eigenleistungen entfällt. Daher lohnt es sich, genau abzuwägen, ob sich die Eigenleistung am Ende wirklich rechnet.
Wie erkennt das Finanzamt Renovierungskosten an?
Damit das Finanzamt eine Steuerermäßigung für Renovierungskosten gewährt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
✅ Die Renovierungsarbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie stattfinden
✅ Ein professioneller Handwerker muss die Arbeiten ausführen
✅ Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden nicht anerkannt
✅ Die Rechnung muss alle Kosten korrekt aufschlüsseln
Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten.
Handwerkerkosten nur mit Rechnung und Überweisung absetzbar
Viele Handwerker bieten an, Arbeiten „ohne Rechnung“ durchzuführen – doch wer dieses Angebot annimmt, geht bei der Steuer leer aus. Denn das Finanzamt akzeptiert nur offizielle Rechnungen und verlangt oft zusätzlich einen Überweisungsbeleg.
💡 Wichtig:
- Barzahlungen werden nicht anerkannt, selbst wenn eine Rechnung vorliegt (Urteil des Bundesfinanzhofs, Az. VI R 14/08).
- Nur Lohn- und Arbeitskosten sind absetzbar – Materialkosten sind davon ausgenommen.
👉 Tipp: Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, ob der Handwerker eine korrekte Rechnung mit getrennter Auflistung von Lohn- und Materialkosten ausstellt.
Welche Renovierungskosten sind steuerlich absetzbar?
Das Finanzamt fördert die Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung bestehender Wohnräume, aber keine Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnflächen.
Diese Renovierungsarbeiten sind absetzbar:
✅ Maler- und Tapezierarbeiten
✅ Badsanierung & Austausch von Sanitäreinrichtungen
✅ Austausch von Fenstern oder Türen
✅ Dachsanierung, sofern kein neuer Wohnraum entsteht
✅ Bodenbeläge erneuern (Parkett, Fliesen, Teppich etc.)
✅ Reparaturen an Heizungen, Elektroinstallationen oder Wasserleitungen
✅ Wartung und Instandhaltung von Haushaltsgeräten (z. B. Heizungswartung)
Nicht gefördert werden:
❌ Neubauten oder Anbauten (z. B. Garage oder Wintergarten)
❌ Erweiterung der Wohnfläche (z. B. Ausbau eines Dachbodens)
❌ Materialkosten für Heimwerker
Rechenbeispiel für steuerliche Absetzbarkeit
Angenommen, eine Badsanierung kostet 5.000 Euro, wovon 3.500 Euro Lohnkosten sind:
💰 Steuerliche Förderung:
- 20 % von 3.500 Euro = 700 Euro Steuerermäßigung
💡 Maximal können jährlich bis zu 1.200 Euro abgesetzt werden!
Wie viel Steuerersparnis ist möglich?
Der Staat übernimmt 20 % der Lohnkosten (inkl. Mehrwertsteuer), maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
🔹 Maximale absetzbare Lohnkosten pro Jahr: 6.000 Euro
🔹 Steuerersparnis (20 % der Kosten): 1.200 Euro
Da diese Kosten als direkte Steuerermäßigung von der Steuerschuld abgezogen werden, können Hausbesitzer und Mieter so ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
Renovierungskosten für Mieter – auch absetzbar?
Ja! Auch Mieter können bestimmte Renovierungskosten absetzen, wenn sie selbst eine Fachfirma beauftragen – z. B. für:
✅ Renovierungen bei Ein- oder Auszug
✅ Instandhaltungen während der Mietzeit (z. B. Malerarbeiten, Bodenbeläge erneuern)
✅ Wartung der Heizung oder Elektroinstallation
Aber: Mieter können keine Renovierungen an vermieteten Wohnungen absetzen, die vom Vermieter bezahlt wurden.
So trägst du die Renovierungskosten in der Steuererklärung ein
Die Handwerkerkosten werden in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ der Steuererklärung eingetragen.
1️⃣ Rechnung & Überweisungsbeleg bereithalten
2️⃣ Lohn- und Arbeitskosten aus der Rechnung entnehmen
3️⃣ Gesamtkosten in Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ eintragen
4️⃣ Steuerbescheid abwarten – die Erstattung erfolgt direkt über die Einkommenssteuer
👉 Tipp: Falls die Renovierungskosten im aktuellen Jahr das Limit von 1.200 Euro überschreiten, kann es sich lohnen, Arbeiten auf das nächste Jahr zu verschieben!
Fazit: So zahlt das Finanzamt mit
✅ Renovierungskosten senken – durch Steuerabzüge bis zu 1.200 Euro pro Jahr sparen
✅ Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten absetzbar
✅ Handwerker nur mit Rechnung & Überweisung bezahlen
✅ Sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren
Wer seine Steuerlast senken will, sollte geplante Renovierungsarbeiten rechtzeitig einplanen und sich die Steuererleichterungen nicht entgehen lassen.