
Steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers: Was gilt für Homeoffice und Freiberufler?
Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig von zu Hause aus, während Freiberufler ohnehin oft ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden benötigen. Doch welche Kosten für das Arbeitszimmer lassen sich steuerlich absetzen? Und unter welchen Voraussetzungen?
In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du, wie du dein Arbeitszimmer korrekt von der Steuer absetzt, welche Abzugsgrenzen gelten und welche Kostenpunkte du unbedingt berücksichtigen solltest.
Wer kann ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Ein Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird und ein steuerlich anerkannter Arbeitsraum vorliegt. Die Kosten können in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder Werbungskosten (bei Angestellten) angegeben werden.
Dabei gelten drei Hauptkriterien:
✅ Kein anderer Arbeitsplatz vorhanden – Ist kein fester Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden (z. B. Lehrer, Außendienstmitarbeiter), sind bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzbar.
✅ Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit – Wer ausschließlich von zu Hause arbeitet (z. B. Freiberufler, Journalisten, Musiker), kann die Kosten in unbegrenzter Höhe absetzen.
✅ Ausschließliche Nutzung – Das Arbeitszimmer muss zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Eine abgeteilte Ecke im Wohnzimmer reicht nicht aus.
⛔ Nicht absetzbar: Durchgangszimmer, gemischt genutzte Räume oder Arbeitsbereiche im Wohn- oder Schlafzimmer. Der Bundesfinanzhof hat 2016 entschieden, dass solche Arbeitsbereiche nicht einmal anteilig geltend gemacht werden dürfen (Az. GrS 1/14).
Welche Kosten können abgesetzt werden?
1. Ausstattung des Arbeitszimmers
✅ Voll abzugsfähig:
- Schreibtisch, Bürostuhl, Regale
- PC, Drucker, Monitor
- Lampen, Teppiche, Wandfarbe
⛔ Nicht abzugsfähig:
- Dekorationsgegenstände (Kunst, Pflanzen)
- Möbel mit privater Nutzung
2. Gebäude- und Nebenkosten
Neben der Einrichtung des Arbeitszimmers können auch anteilig die Gebäudekosten abgesetzt werden:
✅ Absetzbare Kosten:
- Mietkosten oder Abschreibung bei Eigentum
- Strom, Heizung, Wasser
- Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausmeister
- Reparaturen und Renovierungen
3. Arbeitsmittel
Alle Arbeitsmittel, die ausschließlich beruflich genutzt werden, sind steuerlich voll absetzbar.
💡 Sofortabschreibung:
- Kaufpreis bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) → Sofort absetzbar
- Kaufpreis über 800 Euro → Abschreibung über Nutzungsdauer (z. B. 3 Jahre für PC, 13 Jahre für Möbel)
Beispiel: Ein Aktenschrank für 1.300 Euro wird über 13 Jahre abgeschrieben. Jährlich sind 100 Euro steuerlich absetzbar.
So berechnest du den steuerlichen Anteil deines Arbeitszimmers
Da das Arbeitszimmer Teil der Wohnung ist, wird der steuerlich absetzbare Anteil nach folgender Formel berechnet:
Arbeitszimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche × 100 = Steuerlich absetzbarer Anteil
Beispiel:
- Gesamtfläche der Wohnung: 120 m²
- Arbeitszimmer: 15 m²
- Berechnung: 15 m² ÷ 120 m² × 100 = 12,5 %
👉 Das bedeutet: 12,5 % der gesamten Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Strom etc.) sind steuerlich absetzbar.
Was gilt für Renovierungen und Handwerkerkosten?
✅ Voll absetzbar:
- Malerarbeiten, Bodenbeläge, Tapeten
- Elektrik-Arbeiten (z. B. Steckdosen für Bürogeräte)
- Fachgerechte Renovierung des Arbeitszimmers
🚨 Wichtig:
- Handwerkerleistungen sind nur absetzbar, wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung per Überweisung erfolgt.
- Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an!
Gibt es Sonderregelungen für Ehepaare?
Wenn sich Ehepartner ein Arbeitszimmer teilen, kann jeder seinen anteiligen Betrag steuerlich geltend machen.
🔹 Wenn beide dieselben Voraussetzungen erfüllen (kein anderer Arbeitsplatz vorhanden), kann jeder bis zu 1.250 Euro absetzen – also insgesamt 2.500 Euro.
🔹 Urteil des Bundesfinanzhofs (2016): Der Höchstbetrag von 1.250 Euro gilt pro Person, nicht pro Raum (Az. VI R 53/12).
💡 Tipp: Auch wenn nur ein Schreibtisch vorhanden ist, können sich beide Partner den Steuerabzug teilen, solange sie den Raum zeitversetzt nutzen.
Häufige Fragen & Antworten
Kann ich ein Homeoffice steuerlich absetzen, wenn mein Arbeitgeber mir einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt?
❌ Nein, wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist, kann das Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden – selbst wenn du lieber von zu Hause aus arbeitest.
Darf das Arbeitszimmer auch privat genutzt werden?
✅ Eine maximale Privatnutzung von 10 % ist erlaubt. Wird der Raum für private Zwecke (z. B. Gästezimmer, Hobbyraum) genutzt, entfällt der Steuerabzug.
Sind auch Arbeitsmittel außerhalb eines anerkannten Arbeitszimmers absetzbar?
✅ Ja, Bürostühle, PCs, Drucker etc. sind immer als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzbar – selbst wenn das Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt wurde.
Was ist, wenn das Arbeitszimmer nur tageweise genutzt wird?
❌ Ein gelegentlich genutztes Homeoffice (z. B. 2 Tage pro Woche) ist nicht steuerlich absetzbar.
Fazit: So nutzt du dein Arbeitszimmer steuerlich optimal
🔹 Voraussetzung: Kein anderer Arbeitsplatz oder Mittelpunkt der Tätigkeit
🔹 Bis zu 1.250 Euro absetzbar (bei fehlendem Arbeitsplatz) oder volle Kostenübernahme (bei alleiniger Tätigkeit)
🔹 Gebäude- und Nebenkosten anteilig absetzbar (Berechnung nach Wohnfläche)
🔹 Arbeitsmittel und Büroausstattung sind immer absetzbar
🔹 Ehepartner können den Steuerabzug doppelt nutzen
🔹 Handwerkerleistungen nur mit Rechnung und Überweisung gültig
Tipp: Sammle alle Belege und prüfe, ob sich eine Aufteilung oder eine Nutzung des Arbeitszimmers als alleiniger Tätigkeitsort steuerlich lohnt!