DEIN KURZCHECK
Das ist wichtig.
Wohngeld hängt von Haushalt, berücksichtigten Wohnkosten und Gesamteinkommen ab; eine einzelne Einkommensgrenze reicht nicht.
Die Miethöchstbeträge begrenzen eine Berechnungsgröße. Sie sind keine Zusage, diese Miete vollständig zu erstatten.
Stelle den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Wohngeldbehörde und sichere den Eingangsnachweis.
Zuschuss zum Wohnen: zur Miete oder zum eigenen Zuhause
Wohngeld unterstützt bei den Wohnkosten. Für selbst genutzten gemieteten Wohnraum kommt ein Mietzuschuss in Betracht; für selbst genutztes Eigentum ein Lastenzuschuss. § 3 WoGG regelt daneben gleichgestellte Nutzungsrechte und besondere Wohnformen. Ein Eigentümer ist deshalb nicht allein wegen seines Eigentums ausgeschlossen.
Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, wird anhand der persönlichen Verhältnisse geprüft. Zum Haushalt gehören nicht automatisch alle Personen an derselben Adresse. Auch Einkommen, berücksichtigte Wohnkosten, andere Sozialleistungen und erhebliches Vermögen können das Ergebnis beeinflussen.
| Deine Wohnsituation | Welche Unterlagen helfen? |
|---|---|
| Gemieteter Wohnraum | Mietvertrag, aktuelle Miethöhe und getrennte Kostenbestandteile |
| Selbst genutztes Eigentum | Eigentums- oder Nutzungsnachweis, Finanzierung und Bewirtschaftungskosten |
| WG, gemischter Haushalt oder besondere Wohnform | Nutzungsverhältnisse, Haushaltsbeziehungen und vorhandene Leistungsbescheide |
Wer gehört zu deinem Wohngeldhaushalt?
§ 5 WoGG knüpft an gemeinsam bewohnten Wohnraum als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen und bestimmte persönliche Beziehungen an. Dazu gehören beispielsweise nicht dauernd getrennte Ehe- oder Lebenspartner, bestimmte Verwandte sowie Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Eine reine WG mit voneinander unabhängigen Mitbewohnern ist deshalb nicht automatisch ein gemeinsamer Wohngeldhaushalt. Umgekehrt macht eine Aufteilung der Zimmer oder Mietzahlungen eine Partnerschaft nicht ohne Weiteres zu getrennten Haushalten. Beschreibe tatsächliches Zusammenleben und Vertragsverhältnisse; die Behörde ordnet sie ein.
Bei getrennten Eltern kann ein betreutes Kind unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 4 in beiden Haushalten zählen. Haushaltszugehörigkeit und die Frage, ob ein Mitglied wegen anderer Leistungen ausgeschlossen ist, sind anschließend getrennt zu prüfen.
Andere Leistungen: kein pauschales Ja oder Nein
§ 7 WoGG schließt insbesondere Empfänger bestimmter Sozialleistungen aus, wenn dabei Unterkunftskosten berücksichtigt sind. Dazu zählen aktuell etwa Grundsicherungsgeld nach dem SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch weitere Haushaltsmitglieder erfasst, deren Einkommen und Vermögen in diese Leistungsberechnung eingehen.
Das Gesetz enthält Ausnahmen, etwa für ausschließlich darlehensweise gewährte Leistungen und bestimmte Fälle, in denen Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermeidet oder beseitigt. Ein Bezug anderer Leistungen sollte deshalb mit dem vollständigen Bescheid geprüft werden; der Name einer Leistung allein erklärt nicht jeden Fall.
Ist nur ein Teil des Haushalts ausgeschlossen, kann für die berücksichtigten Mitglieder Wohngeld in Betracht kommen. § 11 Absatz 3 sieht dann anteilige Wohnkosten, Höchstbeträge und Komponenten vor. „Eine Person erhält eine Leistung, also bekommt niemand Wohngeld“ ist zu pauschal.
Warum das Bruttogehalt nicht die ganze Rechnung ist
Für die Berechnung wird das Gesamteinkommen nach §§ 13 bis 18 WoGG ermittelt. Grundlage sind positive Einkünfte und die zusätzlich gesetzlich genannten Einnahmen. Nicht jede steuerfreie Zahlung ist automatisch einzubeziehen, und die monatliche Gehaltsüberweisung ist nicht ohne Weiteres das maßgebliche Wohngeldeinkommen.
§ 14 knüpft unter anderem an Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts an. Bei Arbeitslohn sind daher auch die einschlägigen Erwerbsaufwendungen zu berücksichtigen. Hinzu kommen die besonderen Abzüge des § 16: jeweils zehn Prozent bei den gesetzlichen Voraussetzungen für Einkommensteuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Rentenversicherungsbeiträge. Drei erfüllte Kategorien können insgesamt 30 Prozent ergeben; das gilt nicht automatisch für jeden Antrag.
Außerdem können Freibeträge und bestimmte Unterhaltsabzüge das Gesamteinkommen mindern. § 17 nennt zum Beispiel besondere Voraussetzungen für Alleinerziehende, bestimmte Schwerbehinderungen und Erwerbseinnahmen berücksichtigter Kinder unter 25. Lege die erforderlichen Nachweise vor, statt selbst sämtliche Zahlungen pauschal abzuziehen.
Nach § 15 geht es grundsätzlich um das im Bewilligungszeitraum erwartete Einkommen. Bekannte Änderungen, Sonderzahlungen und einmalige Einnahmen müssen zutreffend eingeordnet werden. Eine einzelne alte Gehaltsabrechnung ist deshalb oft nicht ausreichend.
Welche Wohnkosten zählen – und welche nicht?
Bei Mietwohnungen umfasst die Ausgangsmiete nach § 9 das Entgelt für den Wohnraum einschließlich berücksichtigungsfähiger Umlagen. Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsstrom, Garage oder Stellplatz und bestimmte zusätzliche Dienstleistungen bleiben dabei außer Betracht. Die volle Warmmiete aus der Überweisung ist deshalb nicht die richtige Eingabe.
Die so ermittelte Miete wird nach § 11 gegebenenfalls um nicht berücksichtigte Anteile vermindert und bis zur Summe aus Miethöchstbetrag und Klimakomponente begrenzt. Danach kommt die gesetzliche pauschale Heizkostenentlastung hinzu. Die Klimakomponente erhöht also die Grenze; sie ist kein einzeln zugesagter Auszahlungsbetrag.
Bei selbst genutztem Eigentum ermittelt die Wohngeldbehörde die Belastung nach § 10 aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung. Dabei können Zinsen und Tilgungen eine Rolle spielen. Die gesamte Bankrate lässt sich aber nicht ungeprüft als Wohngeld übernehmen. Eine steuerliche Behandlung von Darlehen ist zudem eine andere Frage.
Aktuelle Miethöchstbeträge: sieben Stufen, keine Auszahlungstabelle
Die folgende Auswahl aus Anlage 1 zum WoGG zeigt die monatlichen Grundhöchstbeträge für vollständig zu berücksichtigende Haushalte mit ein bis drei Personen, Stand 8. Oktober 2026. Haushalte mit mehr Personen stehen ebenfalls in der gesetzlichen Anlage. Die Zuordnung zur Mietenstufe richtet sich nach Gemeinde beziehungsweise Kreis und ist kein individueller Mietspiegel für deine Wohnung.
Zusätzlich regelt § 12 die Klimakomponente und Heizkostenentlastung. Für zwei berücksichtigte Personen beträgt der Klimazuschlag zur Grenze 24,80 Euro; die pauschale Heizkostenentlastung beträgt 142,60 Euro. Bei gemischten Haushalten gelten die besonderen anteiligen Regeln.
| Mietenstufe | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
|---|---|---|---|
| I | 361 € | 437 € | 521 € |
| II | 408 € | 493 € | 587 € |
| III | 456 € | 551 € | 657 € |
| IV | 511 € | 619 € | 737 € |
| V | 562 € | 680 € | 809 € |
| VI | 615 € | 745 € | 887 € |
| VII | 677 € | 820 € | 975 € |
Rechenbeispiel: berücksichtigte Miete ist nicht Wohngeld
Angenommen: zwei vollständig berücksichtigte Haushaltsmitglieder, Mietenstufe IV, keine abzuziehenden Nutzungsanteile und 600 Euro Miete nach § 9, also ohne die dort ausgeschlossenen Kosten. Die Grenze einschließlich Klimakomponente ist 619 + 24,80 = 643,80 Euro. Da 600 Euro darunterliegen, werden zunächst diese 600 Euro angesetzt. Zusammen mit 142,60 Euro pauschaler Heizkostenentlastung ergibt das die Wohnkosten-Berechnungsgröße 742,60 Euro.
Bei sonst gleichen Annahmen und 700 Euro solcher Miete greift dagegen die Grenze von 643,80 Euro. Die Berechnungsgröße beträgt dann 643,80 + 142,60 = 786,40 Euro. Die darüber hinausgehende Miete wird nicht einfach vollständig erstattet.
Erst mit der Personenzahl und dem maßgeblichen Gesamteinkommen wird nach § 19 der tatsächliche Wohngeldbetrag berechnet. Ohne diese Einkommensdaten ist hier keine konkrete Zuschusshöhe bestimmt. Das Beispiel erläutert ausschließlich die Wohnkostenseite.
| Schritt im Beispiel | Miete 600 € | Miete 700 € |
|---|---|---|
| Grundhöchstbetrag + Klimakomponente | 643,80 € | 643,80 € |
| Miete nach Begrenzung | 600,00 € | 643,80 € |
| Pauschale Heizkostenentlastung | + 142,60 € | + 142,60 € |
| Wohnkosten-Berechnungsgröße | 742,60 € | 786,40 € |
| Ausgezahltes Wohngeld | Noch nicht berechnet | Noch nicht berechnet |
Antrag vorbereiten: diese Unterlagen gehören zusammen
Wohngeld wird nach § 22 nur auf Antrag geleistet. Zuständig ist die örtliche Wohngeldbehörde; nutze deren aktuelle Formulare und gegebenenfalls den angebotenen Onlineantrag. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach deinem Fall. Frage bei fehlenden Belegen nach dem vorgesehenen Verfahren, statt einen Antrag unnötig aufzuschieben.
Ein amtlicher Rechner kann bei der ersten Orientierung helfen. Das Ergebnis ersetzt jedoch keinen Bescheid und hängt von den richtig eingeordneten Eingaben ab. Insbesondere Warmmiete und Nettogehalt sollten nicht ohne Prüfung in andere Berechnungsfelder übernommen werden.
- Aktuelle Miethöhe mit Kaltmiete, kalten Nebenkosten und ausgeschlossenen Kosten getrennt notieren.
- Leistungsbescheide vollständig beifügen; bei BAföG oder BAB auch den Ablehnungsgrund beachten.
- Kopie des Antrags und Nachweis über den Eingang aufbewahren.
| Unterlagenpaket | Wofür es gebraucht wird |
|---|---|
| Haushalt und Wohnsituation | Personen, Beziehungen, Wohnsitz und Nutzungsrechte nachvollziehen |
| Miete oder Eigentumskosten | Kostenbestandteile, aktuelle Höhe und mögliche Begrenzung ermitteln |
| Einkommensnachweise | Erwartete Einnahmen, Sonderzahlungen und Veränderungen einordnen |
| Andere Leistungsbescheide | Ausschlüsse, Ausbildung und gemischte Haushalte prüfen |
| Nachweise für Abzüge | Versicherungsbeiträge, besondere Freibeträge und Unterhaltsleistungen prüfen |
| Antrag und Eingangsnachweis | Antragsmonat und spätere Rückfragen nachvollziehen |
Ab wann wird gezahlt, und wie lange gilt der Bescheid?
Im gewöhnlichen Fall beginnt der Bewilligungszeitraum am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Liegen die Voraussetzungen erst später vor, beginnt er entsprechend später. § 25 enthält daneben besondere Regeln, etwa nach der Ablehnung bestimmter anderer Leistungen; für solche Fälle gelten eigene Antragsfristen.
Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Der Zeitraum kann jedoch verkürzt, geteilt oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Prüfe deshalb das konkrete Ende im Bescheid und stelle rechtzeitig den Weiterleistungsantrag.
Eine bundesweit garantierte Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen ergibt sich daraus nicht. Bei einer voraussichtlich längeren Prüfung kann nach § 26a eine vorläufige Zahlung erfolgen, wenn ein Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist. Sie steht unter Vorbehalt; zu viel gezahltes Wohngeld kann zurückgefordert werden.
Nach dem Bescheid: Änderungen gezielt prüfen
Eine Änderung der Lebenssituation führt nicht immer automatisch zu einem neuen Zahlbetrag. Für einen Erhöhungsantrag nennt § 27 Absatz 1 unter anderem zusätzliche berücksichtigte Haushaltsmitglieder, eine Erhöhung der berücksichtigten Miete oder Belastung ohne Heizkostenentlastung um mehr als zehn Prozent oder ein um mehr als zehn Prozent vermindertes Gesamteinkommen. Außerdem muss sich dadurch das Wohngeld erhöhen.
Davon zu unterscheiden sind Mitteilungspflichten. § 27 Absatz 3 verlangt bei nicht nur vorübergehenden Veränderungen etwa eine unverzügliche Mitteilung über weniger berücksichtigte oder mehr ausgeschlossene Haushaltsmitglieder, über eine um mehr als 15 Prozent gesunkene Miete oder Belastung sowie über eine um mehr als 15 Prozent erhöhte Summe der maßgeblichen monatlichen positiven Einkünfte und Einnahmen gegenüber dem Bescheid. Diese Einkommensbasis ist nicht einfach mit dem Gesamteinkommen nach Abzügen gleichzusetzen.
Auch die Aufgabe der geförderten Wohnung, der Beginn eines Verfahrens für bestimmte andere Sozialleistungen oder deren Bezug sind nach § 28 relevant und mitzuteilen. Ein Bescheid lässt sich bei einem Umzug nicht ungeprüft auf die neue Wohnung übertragen. Halte Änderungen schriftlich fest und lasse dir bei Unsicherheit erklären, welche Angaben die Behörde benötigt.
Häufige Fragen
Bekommt man die Miete bis zum Tabellenwert vollständig bezahlt?
Nein. Der Tabellenwert ist eine Grenze innerhalb der Wohnkostenberechnung. Der tatsächliche Zuschuss hängt zusätzlich vom Haushalt und dem Gesamteinkommen ab.
Sind alle WG-Mitbewohner ein gemeinsamer Wohngeldhaushalt?
Nein. § 5 knüpft an bestimmte Beziehungen und den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen an. Separate Zimmer oder getrennte Mietzahlungen allein entscheiden die Haushaltszugehörigkeit aber ebenfalls nicht.
Kann man Wohngeld bekommen, wenn BAföG wegen des Einkommens nicht gezahlt wird?
Eine fehlende Zahlung reicht nicht. Wenn allen Haushaltsmitgliedern eine erfasste Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht, kann § 20 den Anspruch trotz eines Zahlbetrags von null Euro ausschließen. Darlehensfälle und gemischte Haushalte sind gesondert zu prüfen.
Muss ich genau zwölf Monate bis zum nächsten Antrag warten?
Nein. Der Bescheid legt den Bewilligungszeitraum fest; dieser kann vom üblichen Zwölfmonatszeitraum abweichen. Für bestimmte Änderungen ist ein Erhöhungsantrag möglich, andere Veränderungen müssen mitgeteilt werden.
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