Diese Türschlösser braucht die Eigentumswohnung

Individualität in der Eigentumswohnung durch verschließbare Zimmer

Zu einer protokollarischen Übergabe der Eigentumswohnung vom Bauherrn an den Wohnungseigentümer gehört unter anderem auch die Schlüsselübergabe. Das klingt einfach und logisch, muss jedoch für eine Eigentumswohnung mit insgesamt zehn oder zwölf Türen regelrecht organisiert werden. Unterschieden wird in die Außen- sowie in die Innentüren.

Sowohl die Türen selbst wie auch die dazugehörigen Türschlösser werden unterschiedlichen Sicherheitsstufen zugeordnet. Während die Außentür auch Wohnungstür oder Flurtür genannt, sowohl dem Anwesen- als auch dem Abwesenheitsschutz dient, ist die Situation bei den Innentüren ganz anders. Hier geht es weniger um den Schutz vor Einbruch und Diebstahl als vielmehr um die Möglichkeit, den einzelnen Raum temporär zu verschließen.

Für Außenstehende ist das ein Zeichen dafür, dass der Betreffende zurzeit nicht gestört werden möchte, sondern dass er sich allein in dem Raum aufhalten will. Das wird respektiert, ohne den Versuch zu unternehmen, die Zimmertür gewaltsam zu öffnen. Alles andere wäre äußerst ungewöhnlich und könnte, auch innerhalb einer Eigentumswohnung, den Tatbestand von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erfüllen.

Doch daran denkt der Eigentümer nicht, wenn er beim Wohnungseinzug alle Zimmerschlüssel übernimmt und sie den einzelnen Räumen mit ihren Türen zuordnet. Bereits Monate zuvor hat er sich für die Qualität und damit auch für den Preis der einzelnen Türen mit ihren Schlössern entschieden. Er hat festgelegt, ob alle Türschlösser identisch sind, oder ob Unterschiede gemacht werden; beispielsweise zwischen Wohn- und Nutzräumen, oder zwischen Nutzräumen, die nicht nur von den Bewohnern, sondern auch von Gästen benutzt werden, so wie das Gäste-WC.

EigentumswohnungSchölsserSicherheitsstufen

Was rastet, das rostet

Die Redensart „wer rastet der rostet“ besagt, dass derjenige, der sich in bestimmten Tätigkeiten nicht regelmäßig übt, auf Dauer die Fähigkeit dazu verliert. Das gilt auch für die Türschlösser in der Eigentumswohnung. Gewohnheitsmäßig werden in Schlösser derjenigen Türen, die zu den von der Familiengemeinschaft genutzten Wohnräumen führen, von Beginn an keine Schlüssel hineingesteckt.

Das betrifft auf jeden Fall das Wohnzimmer, das Esszimmer und die Küche nebst Abstellraum oder Hauswirtschaftsraum. Einige Jahre sind schnell vergangen. Wenn in diesem Zeitraum die Türschlossmechanik nie betätigt wird, dann rosten sie. Tür und Schloss arbeiten im wahrsten Sinne des Wortes. Der Schlüssel lässt sich nicht glatt in das Schloss einführen, und die Umdrehung hakt oder ist gar nicht mehr möglich.

Türen und Schlösser müssen regelmäßig benutzt werden, um die Funktionalität zu erhalten.

Deswegen wird zu diesem Zeitpunkt das Türschloss nicht ausgetauscht, und somit ist es für die kommenden Jahre sowie Jahrzehnte unbenutzbar. Die Zimmertür kann nicht mehr verschlossen werden. Ähnlich ist die Situation, wenn der Zimmerschlüssel im Schloss steckt, jedoch nicht benutzt, also nicht herumgedreht wird. Auch in dieser Situation haken Schließvorgang sowie das Herausziehen des Schlüssels. Der Wohnungseigentümer sollte sich also bewusst machen, dass die Türschlösser der Innentüren regelmäßig gepflegt, gewartet und vor allem durch ein Auf-/Zuschließen benutzt werden sollten.

DIN-Einsteckschlösser für gefälzte Innentüren

In Deutschland ist es gängige Praxis, bei standardisierten Eigentumswohnungen gefälzte Innentüren zu verwenden. Gemeint ist damit die Kantengeometrie der Tür. Gefälzt mit einer L-förmigen Kante bedeutet, dass das Türblatt leicht auf dem Türrahmen aufliegt, also nicht bündig in den Türrahmen eingeführt wird. In der Fachsprache handelt es sich dabei um einen aufliegenden Überschlag.

Einer der Vorteile von gefälzten Türen ist die absolute Lichtundurchlässigkeit bei geschlossener Tür. Für die gefälzten Türen werden Tür-/Einsteckschlösser nach DIN 18251-1 verwendet. Ganz unabhängig von der Qualität des Materials erfüllen diese Einsteckschlösser allesamt den Zweck, die gefälzten Wohnungsinnentüren zu verschließen. Der Schlüssel kann an beiden Türseiten gleichermaßen eingeführt, und die Tür somit von innen und außen verschlossen werden.

Schlüssel zur Wahrung der Privatsphäre

Bei genauerer Betrachtung gibt es für die Mehrzahl der Räume in der Eigentumswohnung durchaus die Notwendigkeit, oder zumindest einen begründeten Anlass zum Abschließen. Der Sanitärbereich mit Bad/WC und Gäste-WC gilt in unserem Kulturkreis als eine absolute Intimsphäre. Hier wird es jedem Familienangehörigen zugestanden, sich buchstäblich einzuschließen.

Außenstehenden ist es geradezu peinlich, das Bad oder WC zu betreten, während es belegt ist. Ähnlich verhält es sich mit dem Schlafzimmer von Eltern. Vorwiegend aus erzieherischen Gründen gilt es als die Intimsphäre der Erwachsenen. Gut erzogene Kinder wissen, dass sie anklopfen und auf die anschließende Aufforderung zum Hereintreten warten müssen.

Kinder und Jugendliche haben ihre Geheimisse und brauchen nicht nur Freiheiten und Vertrauen, sondern auch Intims- und Privatsphäre.

Der ganz sichere Schutz vor Überraschungen ist das Verschließen des Elternschlafzimmers. Vergleichbares gilt umgekehrt für das von dem einzelnen Kind bewohnte Jugendzimmer. Die Achtung und der Respekt voreinander bringen es innerhalb des Erziehungsprozesses mit sich, dass die Privatsphäre des Jugendlichen ebenso geachtet wird.

Im weitesten Sinne wird hier der Artikel 1 des Grundgesetzes umgesetzt, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Wenn in der Küche als Nutzraum die Weihnachtsbäckerei stattfindet, dann wird die Tür vor den neugierigen Kleinen verschlossen. Sie dürfen riechen, aber nicht zusehen. Ähnlich verhält es sich mit dem Arbeitszimmer, das von den Eltern einzeln und abwechselnd genutzt wird. Im Grunde genommen gibt es für alle Räume mit Ausnahme des Wohnzimmers eine begründete Berechtigung, um sie temporär abzuschließen.

EigentumswohngSchlösserEinmalkosten

Einmalkosten für Türschlösser halten sich im Rahmen

Abgesehen von einem Nachrüsten mit Türschlössern in der schon vorhandenen Eigentumswohnung werden Tür und Schloss als eine Einheit angeboten und geliefert. Das individuelle Einsetzen von anderen als den vom Hersteller vorgesehenen Türschlössern ist möglich, aber auch dementsprechend teurer. Ein dadurch entstehender Mehraufwand muss zusätzlich bezahlt werden.

Für den gängigen Privatsphärenschutz in den einzelnen Räumen innerhalb der Eigentumswohnung sind die von der Industrie angebotenen standardisierten Türschlösser ausreichend gut. Um ihre Langlebigkeit zu erhalten, sollten sie auch benutzt werden. Wenn das nicht regelmäßig durch ein geplantes Verschließen des Raumes geschieht, dann muss spätestens beim halb- oder beim jährlichen Hausputz das Türschloss ausprobiert, gereinigt und auch geölt werden.

Zu jedem Türschloss für Innentüren gehört meistens nur ein einziger Schlüssel. Der sollte bestenfalls von Beginn an in das Türschloss eingeführt werden und dort seinen festen Platz behalten. Bedarfsweise kann der Türschlüssel von innen nach außen gewechselt werden. So ist sichergestellt, dass im Laufe der Zeit kein Schlüssel verlegt wird oder verloren geht.

Den Kindern muss vermittelt werden, dass die Türschlüssel kein Spielgerät sind, sondern zur Zimmertür und nur dorthin gehören. Während der Kindererziehung ist dann eine besonders kritische Phase, wenn die Kleinen den Türschlüssel erstmals entdecken und feststellen, dass sie ihn herumdrehen können. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten in diesen Monaten die Zimmerschlüssel allesamt so in das Türschloss eingeführt sein, dass der Raum nicht von innen, sondern nur von außen verschließbar ist.