Farbrolle vor einer teilweise gestrichenen Wand.

DEIN KURZCHECK

Das ist wichtig.

01

Instandhaltung, Schönheitsreparaturen und Umbau sind unterschiedliche Themen.

02

Eine Klausel allein beweist keine wirksame Renovierungspflicht.

03

Erlaubnis und Kostenübernahme vor der Beauftragung klären.

01

Die Arbeit richtig einordnen

Ein defektes Rohr, das Streichen einer Wand und ein Wanddurchbruch sind keine gleichartigen Renovierungen. Die Erhaltung der Mietsache gehört nach § 535 BGB grundsätzlich zu den Vermieterpflichten. Eine Übertragung von Schönheitsreparaturen braucht eine gesonderte Prüfung.

Die Arbeit richtig einordnen
ArbeitWas du zuerst prüfst
Defekt behebenSchaden, Zuständigkeit und Meldung
Streichen oder TapezierenVertrag, Bedarf und Zustand beim Einzug
Substanz verändernErlaubnis, Ausführung und Rückbau
02

Unrenovierter Einzug: Die Ausnahme gehört dazu

Die BGH-Rechtsprechung zu vorformulierten Schönheitsreparaturklauseln berücksichtigt bei unrenovierter Übergabe insbesondere einen angemessenen Ausgleich. Übergabeprotokoll, Fotos und Vereinbarungen sind wichtig. Aus dem Wort „unrenoviert“ allein lässt sich nicht für jeden Vertrag dasselbe Ergebnis ableiten.

03

Vor dem Auftrag schriftlich abstimmen

  • Zustand oder gewünschte Änderung dokumentieren.
  • Klausel und Übergabeunterlagen zusammenstellen.
  • Erlaubnis, Kostenübernahme und Rückbau konkret vereinbaren.
  • Flächen, Material, Vorarbeiten und Entsorgung im Angebot prüfen.
04

Nicht einfach mit der Miete verrechnen

Ein selbst beauftragter Betrieb begründet nicht automatisch einen Erstattungsanspruch. Mietminderung und Verrechnung haben eigene Voraussetzungen. Bei Streit über Klauseln oder Zuständigkeit ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

Häufige Fragen

Bezahlt der Vermieter jeden selbst beauftragten Handwerker?

Nein. Kläre Zuständigkeit und Kostenübernahme vor der Beauftragung; aus einer Rechnung allein folgt kein Erstattungsanspruch.

QUELLEN & STAND

Nachvollziehbar nachlesen.

BGB § 535: Erhaltung der Mietsache ↗BGH: Unrenovierte Übergabe und Ausgleich ↗