Drei getrennt zu prüfende Winterdienstbereiche: öffentlicher Gehweg, Zugang auf dem Grundstück sowie Treppen und Sonderflächen. Für jeden Bereich werden Zuständigkeit, örtliche Regeln und Leistungsumfang festgehalten.

DEIN KURZCHECK

Das ist wichtig.

01

Örtliche Vorschriften bestimmen Zeiten, Flächen und Streumittel.

02

Ein öffentlicher Gehweg kann zur Pflicht des Anliegers gehören.

03

Ein Dienstleisterangebot braucht einen genauen Flächen- und Leistungsplan.

01

Zuerst die Zuständigkeit für jede Fläche klären

Teile die Wege in öffentliche Gehwege, Grundstückszugänge und weitere genutzte Flächen auf. Prüfe für jede Fläche Eigentum, örtliche Regelung und die vereinbarte Ausführung. Eine Grundstücksgrenze beantwortet die Frage nach Räum- und Streupflichten nicht allein.

Der amtliche Leitsatz zu BGH VIII ZR 255/16 vom 21. Februar 2018 betrifft ausdrücklich einen Vermieter, dem die Gemeinde die allgemeine Räum- und Streupflicht als Anlieger nicht übertragen hatte. Daraus folgt keine bundesweite Freistellung von öffentlichen Gehwegen. In Hamburg benennt die Behörde gerade angrenzende öffentliche Gehwege als Anliegeraufgabe.

Zuerst die Zuständigkeit für jede Fläche klären
FlächeUnterlage / KlärungIm Leistungsplan festhalten
Öffentlicher GehwegÖrtliches Straßen- oder ReinigungsrechtAbschnitt, Breite und Zuständigkeit
Weg zum HauseingangGrundstücksnutzung und SicherungRoute und erreichbare Zugänge
Treppen / RampenNutzung und konkrete GefahrenstellenSeparate Behandlung und Kontrolle
Parkplatz / weitere WegeTatsächliche Nutzung und AuftragEinbezogen oder ausdrücklich ausgenommen
02

Räumzeiten und Breiten sind örtlich verschieden

Die folgenden Angaben zeigen Unterschiede, keine deutschlandweit gültige Zeitregel. Bei späterem oder anhaltendem Schneefall über 20 Uhr bzw. entsprechender Glättebildung nennen Berlin und Hamburg unterschiedliche Fristen für den Folgetag. Tagsüber gelten die jeweiligen Anforderungen für Räumen und Streuen zusätzlich.

Räumzeiten und Breiten sind örtlich verschieden
Örtliches BeispielFrist für den FolgetagGehwegbreite laut Behörde
Berlin: entsprechendes Ereignis nach / über 20 UhrBis 7 Uhr; sonn- und feiertags bis 9 UhrKlassen 1/2 mindestens 1,5 m; sonst mindestens 1 m
Hamburg: entsprechendes Ereignis nach / über 20 UhrWerktags bis 8.30 Uhr; sonn- und feiertags bis 9.30 UhrMindestens 1 m; örtliche Besonderheiten beachten
03

Vertretung vereinbaren, Durchführung kontrollieren

Wenn du den Winterdienst nicht selbst ausführst, brauchst du eine geeignete, tatsächlich verfügbare Vertretung. Berlin stellt ausdrücklich klar, dass die Beauftragung Dritter die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung nicht entfallen lässt. Lege einen Ersatz fest, falls der Dienstleister nicht erreichbar ist.

Bei Mietern ist gesondert zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Aufgabe wirksam vereinbart wurde. Ein ausgehängter Plan allein beantwortet nicht jede Vertragsfrage. Besprich Flächen, Material, Ausrüstung und Vertretung eindeutig; eine Kostenposition in der Abrechnung ist nicht dasselbe wie die persönliche Pflicht zum Räumen.

  • Verantwortlichen und erreichbaren Ersatz benennen.
  • Ausführung bei den relevanten Wetterereignissen sicherstellen.
  • Abweichungen zeitnah melden und nachverfolgen.
  • Kontrollen und erledigte Maßnahmen dokumentieren.
04

Streumittel, Geräte und Ablagerung vorab abstimmen

Berlin untersagt Auftaumittel auf Gehwegen; auch die Hamburger Behördeninformation nennt ein Streusalzverbot und verweist auf abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Welche Mittel und Ausnahmen an deinem Ort gelten, gehört vor Materialkauf oder Auftrag geklärt. Nicht jedes vermeintlich ökologische Hausmittel ist automatisch geeignet.

Lass auch den zulässigen Einsatz motorisierter Geräte und örtliche Lärmvorgaben prüfen. Vereinbare, wo Schnee abgelegt wird, ohne Wege oder Entwässerung zu beeinträchtigen. In Hamburg soll Schnee nicht auf Fahrbahnen oder Radwege geschoben werden. Ein Vertrag muss solche praktischen Fragen abbilden statt nur „Winterdienst inklusive“ zu versprechen.

05

Ein gutes Angebot beschreibt die Leistung, nicht nur den Preis

Vergleiche Angebote anhand desselben Flächenplans. Eine Saisonpauschale lässt ohne Angaben zu Bereitschaft, Einsätzen, Material und Sonderarbeiten kaum erkennen, was wirklich enthalten ist. Die folgende Tabelle ist eine Prüfhilfe für den Vertrag, keine gesetzliche Liste vorgeschriebener Positionen.

Nach einem Sturz oder einer gemeldeten Gefahrenstelle gehören Zeitpunkt, Wetter, Ort und bereits ausgeführte Maßnahmen gesichert. § 823 BGB knüpft Schadensersatz unter anderem an eine vorsätzliche oder fahrlässige widerrechtliche Rechtsgutsverletzung. Ein Unfall begründet nicht ohne Weiteres eine bestimmte Haftungsquote oder einen garantierten Versicherungsanspruch.

Ein gutes Angebot beschreibt die Leistung, nicht nur den Preis
AngebotspositionKonkrete Rückfrage
FlächenumfangWelche Wege, Treppen und Zufahrten sind enthalten?
Bereitschaft / AuslösungWer beobachtet das Wetter und löst einen Einsatz aus?
Räumen und StreuenSind wiederholte Einsätze und zulässiges Material enthalten?
Preis und ZusatzkostenPauschale oder je Einsatz? Welche Zuschläge gelten?
Nachweis / ReklamationGibt es ein Protokoll und einen erreichbaren Kontakt?
Vertretung / AusfälleWas passiert bei Fahrzeug-, Personal- oder Geräteausfall?
SaisonendeWer entfernt zurückbleibendes Streugut?

Häufige Fragen

Endet die Räumpflicht immer an der Grundstücksgrenze?

Nein. Prüfe insbesondere, ob örtliche Regeln dem Anlieger Aufgaben auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen zuweisen.

Ist eine Saisonpauschale automatisch günstiger?

Ohne vergleichbaren Flächenumfang, Einsatzregeln und mögliche Zusatzkosten lässt sich das nicht beurteilen. Verlange eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung.

QUELLEN & STAND

Nachvollziehbar nachlesen.

Berlin: aktuelle Winterdienstregeln und Verantwortlichkeit ↗Hamburg: Winterdienstinformation, aktualisiert 5. Oktober 2026 ↗BGH VIII ZR 255/16: amtliche Entscheidung und Leitsatz ↗BGB § 823: Schadensersatzpflicht ↗