Der perfekte Kreditnehmer: Darauf achten Banken bei der Darlehensvergabe

Wer sich nach einem Bankkredit umsieht, bekommt zumindest in der Werbung attraktive Konditionen versprochen: Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsperiode werden Darlehen fast umsonst vergeben, was insbesondere für Baugeld oder Kredite für bestimmte Verwendungszwecke gilt. Autokredite sind beispielsweise aufgrund der vergleichsweise hohen Beträge und der Sicherheit zu besonders attraktiven Konditionen zu erhalten. Mit dem Auto liefert der Kreditnehmer die Sicherheit nämlich gleich mit. Dennoch unterscheiden sich die tatsächlich gewährten Konditionen häufig von den beworbenen Idealbedingungen. Kreditnehmer stellt dies vor die Frage, nach welchen Kriterien die Banken die Kreditvergabe vornehmen. Wie sieht der ideale Kunde aus?

Ältere Kreditnehmer zahlen Risikoaufschläge

Letztlich hängen die Konditionen eines Kredites unter anderem von der Bonität des Kreditnehmers ab. Wichtig ist dabei das Alter des Kunden: Eine Volljährigkeit ist ohnehin die Voraussetzung, allerdings darf das Alter auch nicht zu hoch liegen. Bei einigen Banken kann es bereits schwierig werden, ab dem 58. Lebensjahr Kredite zu vergeben, wer noch deutlich älter ist wird zumindest deutliche Risikoaufschläge zahlen müssen. Das Problem dabei: Verstirbt der Kreditnehmer und schlagen die Nachkommen das Erbe aus, wird der Kredit unter Umständen nicht mehr vollständig getilgt. Möglich ist die Kreditaufnahme nur, wenn entsprechende Sicherheiten vorhanden sind. Glücklicherweise verfügen ältere Kreditinteressenten tatsächlich häufig über Wohneigentum oder andere Sicherheiten, die eine Kreditvergabe dennoch ermöglichen.

Monatliches Einkommen wichtig

Weiterhin ist natürlich das monatliche Einkommen von entscheidender Bedeutung. Hierbei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass das Einkommen als solches nur wenig über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers aussagt. Wichtig ist diese Angabe vor allem in Verbindung mit den monatlichen Ausgaben. Nicht ohne Grund erfragt das Kreditinstitut, ob Kinder von dem Einkommen versorgt werden müssen, welche weiteren Kreditverpflichtungen es zu tilgen gilt und wie hoch die monatliche Miete ausfällt. Insbesondere die Anzahl der Kinder ist auch deshalb entscheidend, weil hier ein Einfluss auf die Pfändungsfreigrenzen vorhanden ist. Je mehr Kinder von dem Einkommen des Kreditnehmers leben, desto weniger Geld kann bei einer möglichen Nichterfüllung des Kreditvertrages gepfändet werden – und desto wahrscheinlich ist damit ein Kreditausfall.

Genauso gehört es zur Kreditwürdigkeit, eine Anfrage bei der Schufa oder anderen Auskunfteien durchzuführen. Negative Einträge führen bei einer seriösen Bank üblicherweise zu einer sofortigen Ablehnung, ohne dass die konkrete Einkommenssituation überhaupt noch von Bedeutung ist. Einige Banken werben damit, auch Kredite an Kreditnehmer mit negativer Schufa zu vergeben. Dabei handelt es sich üblicherweise aber um ausländische Anbieter, die das erhöhte Ausfallrisiko mit einem Zinsaufschlag kompensieren. Wer einen Kredit beantragt, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich die eigenen Einträge bei der Schufa anzusehen. Wie die Erfahrung zeigt, werden hier häufig Fehler gemacht, die lange Zeit unbemerkt bleiben – aber zum Nachteil der Kreditnehmer sein können. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem Fall [Az.: 23 U 68/12] zugunsten eines Ehepaares aus Hessen, welches einen ungerechtfertigten, negativen Schufa-Eintrag vorzuweisen hatte. Dieser Eintrag entstammte einer Darlehensforderung der Targobank, die zu spät eintraf und damit verjährt war. Die Forderung war damit nicht mehr rechtens, der entsprechende Eintrag bei der Schufa folglich ebenso wenig.

Arbeitslosenempfänger erhalten keinen Kredit

Wichtig in Verbindung mit dem Einkommen ist zudem auch, welchen Quellen das Geld entstammt. Wer beispielsweise BAföG oder Arbeitslosengeld bezieht, wird keinen Kredit erhalten – selbst wenn die Beträge hoch sein sollten. Auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsvertrag dürften üblicherweise von der Bank kein Darlehensangebot erhalten. Selbst wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist, sich der Arbeitnehmer aber noch in der Probezeit befindet – die in Deutschland bis zu sechs Monate andauern darf – ist durchaus von einer Ablehnung auszugehen. Für Selbständige und Freiberufler ist es ungleich schwieriger, ein Darlehen zu erhalten. Problematisch ist hierbei, dass das Einkommen durchaus erheblich schwanken kann. Banken müssen sich deshalb auf Prognosen verlassen. Außerdem helfen Steuerbescheide und Jahresabschlüsse dabei, sich ein Bild über das Einkommen zu machen. Weiterhin sollte sich der Wohnsitz in Deutschland befinden, wenn auch hierzulande ein Kredit beantragt wird. Um die eigene Bonität noch zu erhöhen, können viele Kredite auch zusätzlich auf einen zweiten Kreditnehmer aufgenommen werden. Dadurch haften beide gesamtschuldnerisch, können also jeweils für die Tilgung der Darlehenssumme herangezogen werden. Die dadurch erhöhte Sicherheit wird von den Banken mit günstigeren Konditionen honoriert.

Sicherheiten für den Kredit

Sicherheiten haben heute an Attraktivität verloren. Üblicherweise gibt es eigentlich nur noch drei Formen von Sicherheiten, die problemlos von den Banken akzeptiert werden:

  1. Ein Auto, sofern dies nicht älter als maximal 7-10 Jahren ist. Wie bereits erwähnt, sind Autokredite besonders günstig zu erhalten, weil hier bereits eine Sicherheit vorhanden ist. Der Fahrzeugbrief verbleibt bei der Bank, damit der Kreditnehmer das Fahrzeug nicht einfach vor der Tilgung der Restschuld veräußern kann. Außerdem ist eine Vollkaskoversicherung obligatorisch: ansonsten wäre es theoretisch möglich, dass das Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall komplett wertlos wird – und damit auch keine Kreditsicherheit mehr vorhanden ist.
  2. Wohneigentum, sofern der Zustand und die Lage eine problemlose Veräußerung wahrscheinlich erscheinen lassen. Je nach Kreditsumme wird dies von den Immobilienprofis der Banken durchaus überprüft.
  3. Sperrkonten, Lebensversicherungen und andere Finanzprodukte, sofern diese die entsprechenden Sicherheiten auch tatsächlich liefern. Bei einem Aktienpaket dürfte schwieriger werden, dieses von der Bank als Sicherheit akzeptieren zu lassen.

Den Sicherheiten ist gemein, dass sie eine hohe Wertbeständigkeit aufweisen und sich vergleichsweise einfach veräußern lassen. Bei Kunst oder Goldschmuck dürfte dies etwas schwieriger sein, was eben unter anderem auch auf die schwierige Verwertbarkeit zurückzuführen ist. Die Bank verfügt schlicht und ergreifend nicht über das notwendige Know-how, den Wert solcher Sachgüter zu ermitteln und diese dann auch tatsächlich zum geschätzten Wert zu veräußern.

Überhöhte Bearbeitungsgebühren unzulässig

Selbst wenn ein Kredit zu vermeintlich günstigen Konditionen gewährt wird, sollte eine genaue Überprüfung erfolgen: wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 14.05.2014 [Az: XI 405/12] feststellte, berechnen viele Banken ein unzulässig hohes Bearbeitungsentgelt. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr von 1.200 Euro für einen Kredit von 40.000 Euro, was einem Anteil des Bearbeitungsentgeltes von 3 % entspricht. Die zuständigen Richter konnten hierfür keine ausreichende Gegenleistung erkennen; die Bank musste die überhöhte Gebühr teilweise zurückzahlen.