Eigene schematische Aufzugskabine mit Prüffeldern für Boden, Oberflächen und Bedienelemente. Technische Bereiche bleiben getrennt; Reinigung, Wartung und Reparatur sind unterschiedliche Leistungspositionen.

DEIN KURZCHECK

Das ist wichtig.

01

Kabinenoberflächen, technische Reinigung, Wartung und Reparatur getrennt beauftragen.

02

Reinigungsverfahren und sichere Organisation anhand der konkreten Anlage festlegen lassen.

03

Gemischte Rechnungen aufschlüsseln; ein Gesamtbetrag beweist keine Umlagefähigkeit.

01

Eine saubere Kabine ist nicht automatisch eine gewartete Anlage

Fingerabdrücke am Handlauf, Schmutz auf dem Boden und ein beschädigter Spiegel sind unterschiedliche Befunde. Eine Reinigung kann Verschmutzung beseitigen. Sie ersetzt weder die technische Wartung noch die Reparatur eines beschädigten Bauteils.

Für einen Auftrag deshalb zuerst die Anlage und die gewünschten Bereiche benennen: Kabine, Haltestellen und gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Flächen. Die Skizze zeigt Fragen zu sichtbaren Oberflächen. Sie stellt keine technische Prüfung dar und erlaubt keinen Zugang zu Schacht, Antrieb oder anderen technischen Bereichen.

Ein pauschaler Auftrag „Aufzugpflege inklusive“ lässt offen, ob nur der Kabinenboden oder auch Handläufe, Spiegel, Türen und Bedienflächen gemeint sind. Die Formulierung sollte ebenso deutlich sagen, welche Arbeiten ein gesondertes Aufzugsfachunternehmen übernimmt.

Eine saubere Kabine ist nicht automatisch eine gewartete Anlage
Bereich / BeobachtungIm Leistungsplan klärenDavon getrennt halten
Boden und sichtbare KabinenflächenWelche Flächen, Materialien und Verfahren gehören dazu?Beschädigten Belag austauschen
Spiegel und HandlaufSind Reinigung und Pflege ausdrücklich enthalten?Bruchschaden und lose Befestigung
Bedienflächen und TürbereichWelche Herstellerhinweise gelten für diese Anlage?Schalter, Sensoren oder Türen reparieren
Schacht und technische BereicheWer darf unter welchen Bedingungen dort tätig werden?Keine beiläufige Kabinenreinigung
02

Sichere Organisation gehört vor die Reinigung

Die TRBS 3121 beschreibt ein Reinigungskonzept und die Berücksichtigung der Herstellerinformationen. Aufzugsfremdes Personal muss vor Tätigkeiten im Wirkbereich entsprechend unterwiesen werden; daraus folgt keine Befähigung für Arbeiten, die besondere Aufzugsfachkunde verlangen.

Für den Schachtzugang und das Verfahren des Fahrkorbs zu Reinigungsarbeiten verlangt die Regel die Begleitung einer fachkundigen Person. Während der Fahrkorbbewegung dürfen keine Reinigungsarbeiten erfolgen. Diese Grenzen sind keine Anleitung, einen Aufzug selbst anzuhalten oder Türen zu manipulieren.

Ein konkretes Herstellerbeispiel zeigt, warum der Ablauf anlagenspezifisch ist: KONE Office Flow beschreibt eine berechtigungsgesteuerte Reservierung für die Reinigung und eine anschließende Rücknahme dieser Reservierung. Das bedeutet nicht, dass jeder Wohnhausaufzug diese Funktion besitzt oder beliebige Nutzer sie verwenden dürfen.

Mit Betreiber und beauftragtem Unternehmen festlegen, wer den Arbeitsbereich sichert, die Anlage entsprechend ihren Unterlagen vorbereitet, den Abschluss kontrolliert und den vorgesehenen Betrieb wieder organisiert. Zuständigkeiten nicht nur mündlich voraussetzen. Bei festgestellten gefährlichen Mängeln ist die fachliche Mängelbehandlung erforderlich; Sauberkeit allein gibt keine Anlage frei.

03

Ein Reinigungsplan braucht Material, Umfang und Nachweis

Die sichtbare Kabine kann unterschiedliche Oberflächen und Beschichtungen enthalten. Vor der Auswahl eines Mittels die für die konkrete Ausführung geltenden Reinigungs- und Pflegehinweise beschaffen. Ein allgemeines Rezept für Edelstahl, Spiegel, Boden, Displays und Türteile zugleich wird hier nicht gegeben.

Unsere eigene Auftragshilfe verbindet jede Fläche mit einem vereinbarten Verfahren und einem Ergebnis. Reinigungsmittel, Dosierung und Einsatzbedingungen gehören in die abgestimmte Ausführung, nicht in eine Vermutung anhand des Fotos. Bei unbekannter Oberfläche oder besonderer Verschmutzung die Eignung vorher klären.

Die Häufigkeit nach Nutzung, Verschmutzung und dem vereinbarten Konzept festlegen. Ein- bis zweimal pro Woche ist kein allgemeiner Standard für jede Anlage. Zusätzliche Einsätze etwa nach Umzügen separat beschreiben und ihre Beauftragung regeln.

Als Leistungsnachweis Anlage, Datum, bearbeitete Bereiche, besondere Feststellungen und offene Punkte dokumentieren. Das ist eine eigene Organisationshilfe; ein abgezeichneter Stundenzettel allein bestätigt weder eine bestimmte Reinigungsqualität noch die technische Betriebssicherheit.

Ein Reinigungsplan braucht Material, Umfang und Nachweis
Dein LeistungsplanKonkrete Vereinbarung
Objekt und AnlageAdresse, Anlagenkennung und betroffene Haltestellen
FlächenBoden, Wände, Spiegel, Handlauf und Bedienflächen einzeln beschreiben
Material / VerfahrenAktuelle Herstellerhinweise und passende Ausführung festhalten
HäufigkeitRegeltermine und zusätzlich zu beauftragende Einsätze unterscheiden
OrganisationZugang, Unterweisung, Sicherung und zuständige Ansprechpartner
NachweisAusführung, Abweichungen und Abschluss dokumentieren
04

Betriebskosten: Reinigung und Reparatur nicht zusammenwerfen

§ 556 BGB erlaubt eine Vereinbarung, dass Mieter Betriebskosten tragen. Für die konkrete Abrechnung sind deshalb Vertrag, tatsächliche Leistung und Verteilung zu prüfen. „Ein Aufzug ist vorhanden“ bedeutet nicht, dass jeder beliebige Aufwand für ihn automatisch weiterberechnet werden darf.

Die BetrKV nennt in § 2 Nummer 7 unter anderem Reinigung und laufende Betriebsleistungen des Aufzugs; Nummer 9 umfasst auch die Gebäudereinigung des Fahrkorbs. Dieselbe Leistung nicht doppelt ansetzen. § 1 Absatz 2 grenzt Verwaltung und die dort beschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Betriebskosten ab.

Unser fiktives Beispiel enthält zwölf angenommene Kabinenreinigungstermine zu je 24 Euro brutto: 288 Euro. Ein Spiegelaustausch einschließlich Montage kostet angenommene 180 Euro brutto. Zusammen sind das 468 Euro – aber keine einheitliche Reinigungsposition und keine bestätigte umlagefähige Summe.

Auch Versicherungsbeiträge gesondert prüfen. § 2 Nummer 13 nennt bestimmte Sach- und Haftpflichtversicherungen einschließlich der Aufzughaftpflicht. Daraus folgt keine pauschale Umlage jeder denkbaren Aufzugversicherung und keine Deckungszusage für Graffiti, Bruch oder andere Schäden.

Betriebskosten: Reinigung und Reparatur nicht zusammenwerfen
Fiktive Rechnung, gleiche BruttobasisRechnungPrüffrage
Kabinenreinigung: 12 × 24 Euro288 EuroWelche Termine und Flächen wurden erbracht; welche Vereinbarung gilt?
Spiegelaustausch einschließlich Montage180 EuroReparatur getrennt von laufender Reinigung behandeln
Gesamtausgabe468 EuroKeine automatische Betriebskostenumlage des Gesamtbetrags
05

Unklare Rechnung? Nach dem Leistungsanteil fragen

Bei einem Paket aus „Wartung, Reinigung und Reparaturen“ die Leistungen und Beträge aufteilen lassen. Unsere Dokumentprüfung kann unklare Bündelpositionen oder doppelte Reinigungsangaben markieren. Ob eine Position im konkreten Mietverhältnis umlagefähig ist, braucht weitere Unterlagen und gegebenenfalls rechtliche Beratung.

Nach § 556 Absatz 4 BGB ist auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege zu gewähren; der Vermieter darf sie elektronisch bereitstellen. Rechnung, Leistungsbeschreibung und Ausführungsnachweise zusammen ansehen. Eine Rechnung allein beweist nicht, dass sämtliche darin genannten Termine tatsächlich erbracht wurden.

Hilfreiche Rückfrage: „Bitte ordnen Sie die Rechnungspositionen der Kabinenreinigung, laufenden Betriebsleistung und Reparatur zu und erläutern Sie, welche Leistungen in meiner Abrechnung enthalten sind.“ Bei einer Doppelung zusätzlich die betreffende Position aus dem Gebäudereinigungsvertrag nennen.

Dieser Ratgeber berechnet keinen zulässigen Einzelanteil und beurteilt keine Versicherungsdeckung. Zeiträume, Verteilerschlüssel, Vertragsumfang und mögliche Korrekturen sind im konkreten Fall zu prüfen.

06

Verschmutzung und Störung nachvollziehbar melden

Als Nutzer Beobachtungen konkret melden: Anlage, Datum, Ort und Art der Auffälligkeit. Soweit gefahrlos möglich ein Foto ergänzen. „Spiegel gesprungen“, „Boden stark verschmutzt“ und „Aufzug hält nicht nutzbar an“ benötigen unterschiedliche Reaktionen. Keine technische Fehlersuche oder eigenmächtige Befreiung vornehmen.

§ 536c BGB verlangt die unverzügliche Anzeige eines während der Mietzeit auftretenden Mangels oder einer erforderlichen Maßnahme gegen eine unvorhergesehene Gefahr. Durch eine unterlassene Anzeige können weitere Schäden und Nachteile für Rechte des Mieters entstehen.

§ 536 BGB knüpft an die Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs an; unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht. Eine Verschmutzung oder ein Ausfall ergibt hier keine feste Minderungsquote. Dauer, konkrete Auswirkungen und Vereinbarung müssen im Einzelfall eingeordnet werden.

Die Dokumentprüfung bietet unverbindliche Hinweise und Rückfragen. Sie ersetzt keine Aufzugsprüfung, Freigabe, Versicherungsentscheidung oder Rechtsberatung und garantiert keine Ersparnis.

Häufige Fragen

Ist Aufzugreinigung dasselbe wie Wartung?

Nein. Sichtbare Kabinenflächen reinigen, technische Wartung und Schäden reparieren sind unterschiedliche Leistungen. Den konkreten Umfang jeweils festhalten.

Wie oft muss die Kabine gereinigt werden?

Die Häufigkeit anhand der Nutzung, Verschmutzung und des abgestimmten Reinigungskonzepts vereinbaren. Hier wird kein allgemeiner Wochenrhythmus vorgegeben.

Darf ein Reinigungsteam einfach in den Schacht?

Nein. Die TRBS nennt dafür besondere Anforderungen, unter anderem die Begleitung durch eine fachkundige Person. Eine normale Reinigungseinweisung ersetzt besondere Aufzugsfachkunde nicht.

Ist jede Aufzugrechnung als Betriebskosten umlagefähig?

Nein. Vertrag und Leistungsbestandteile prüfen. Im eigenen Beispiel sind Kabinenreinigung und Spiegelaustausch getrennt; der Gesamtbetrag ist keine bestätigte umlagefähige Summe.

Gibt es bei einem schmutzigen oder ausgefallenen Aufzug eine feste Mietminderung?

Hier wird keine Quote genannt. Vereinbarte Nutzung und konkrete erhebliche Beeinträchtigung im Einzelfall beurteilen und einen Mangel unverzüglich anzeigen.

QUELLEN & STAND

Nachvollziehbar nachlesen.

TRBS 3121, Kapitel 3: Betriebsorganisation und Reinigungskonzept; Primärbereitstellung der BGN, abgerufen 9. Oktober 2026 ↗KONE Office Flow: Aufzug für die Reinigung reservieren; konkretes Herstellerbeispiel, abgerufen 9. Oktober 2026 ↗Amtliche BetrKV § 1: Betriebskosten und Abgrenzungen; abgerufen 9. Oktober 2026 ↗Amtliche BetrKV § 2: Aufzug, Gebäudereinigung und Versicherungen; abgerufen 9. Oktober 2026 ↗Amtliches BGB § 556: Vereinbarung und Belegeinsicht; abgerufen 9. Oktober 2026 ↗Amtliches BGB § 536: Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs; abgerufen 9. Oktober 2026 ↗Amtliches BGB § 536c: Mängelanzeige; abgerufen 9. Oktober 2026 ↗