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Bafög schützt nicht vor Steuern

Studenten haben wenig Geld, da sie neben ihrem Studium oft nicht genügend Zeit haben, noch langfristig etwas dazu zu verdienen. Zusätzliche Steuerzahlungen, wie etwa die Zweitwohnsteuer, belasten die Studenten dann zusätzlich. Lange Zeit war die Steuer für den Zweitwohnsitz von Studenten, welche ihren Erstwohnsitz noch bei Ihren Eltern gemeldet hatten kostenlos.

Immer mehr Kommunen entdeckten in der zusätzliche Besteuerung von Studentenwohnungen eine Einnahmequelle, Studenten klagten dagegen und bekamen zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf und vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Recht. In seinem Revisionsverfahren entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch, dass das Bundesrecht Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer weder verbietet noch verlangt. Damit ist diese Steuer rechtmäßig. Es sei nach dem Sozialstaatsprinzip nicht erforderlich, Bafög-Empfänger generell von einer Steuererhebung zu befreien. E

ine zusätzliche Zweitwohnung neben dem ersten Wohnsitz würde nach Ansicht der Richter einen „über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehenden Aufwand” darstellen. Jemand, der eine Zweitwohnung mietet, müsse normalerweise auch wirtschaftlich leistungsfähig sein, um sich eine solche auch leisten zu können. Auf die Frage, ob der einzelne Mieter tatsächlich so leistungsfähig sei, komme es grundsätzlich nicht an.

Die Richter erklärten jedoch auch, dass es den einzelnen Ländern und Gemeinden frei stünde, die Anforderungen an die Erstwohnung strenger auszugestalten. Die Steuerpflicht für Zweitwohnung könnte z.B. an die an die Frage geknüpft werden, ob der Studierende „eine tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Erstwohnung” habe. Wenn im jeweiligen Einzelfall festgestellt würde, dass der betreffende Student nicht genug Geld hätte, könnte ihm daraufhin die Zweitwohnsteuer erlassen werden.

Bafög schützt leider nicht vor Steuern, auch wenn Studenten und Studentinnen dies vielleicht als ausgesprochene Ungerechtigkeit empfinden. Achtung! Ist die Zweitwohnung erst einmal angemietet und der bürokratische Apparat nach einem Umzug in Gang gesetzt, gibt es kein zurück mehr. Denken Sie bitte an mögliche Steuerzahlungen an den Fiskus und wägen Sie rechtzeitig ab, wo Pro und Contra für die Zweitwohnung liegen. Denn auch die meisten Eltern haben kein großes Interesse daran, für die Zweitwohnung hohe Steuern zu übernehmen, weil man versäumt hat, vor dem Umzug alle Eventualitäten zu berücksichtigen.

Eines ist jedoch sicher, durch die Zweitwohnsteuer wird der Spaßfaktor an der ersten eigenen Wohnung deutlich gemindert.

Autor: Heiko Erxleben

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