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Zweitschlüssel zur Wohnung



Dieb

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Wer Zweitschlüssel (schlecht) versteckt, verliert den Versicherungsschutz

Ein uralter und bekannter Trick: Den Schlüssel / Zweitschlüssel der Eingangstür oder der Kellertür für die Wohnung oder das Haus in der Garage, im Schuppen oder ähnlichen „geheimen” Orten zu verstecken. Eigentlich eine nützliche Idee, falls man einmal seinen ursprünglichen Schlüssel verliert oder verlegt.

Doch Vorsicht! Diese Variante kann unter Umständen sehr teuer werden. Wird durch diese Verhaltensweise einem Dieb das Auffinden eines Zweitschlüssels zu leicht gemacht, hat die Hausratversicherung nicht die Pflicht, für den entstandenen Schaden aufzukommen, so der LBS-Infodienst Recht und Steuern. (OLG Frankfurt, Az: 3 U 208/00)

Geschehen: Ein Hausbesitzer staunte nicht schlecht, als er nach seiner Rückkehr, das aufgeschlossene Haus vorfand. Er hatte seinen Zweitschlüssel in einem frei zugänglichen Werkzeugraum aufgehängt und nur mit einer kleinen Tasche leicht verdeckt. Offenbar war es nicht sehr schwer für den Dieb, den Schlüssel zu finden. Nachdem der Hauseigentümer den Schaden seiner Versicherung meldete, mit der Forderung nach Regulierung, lehnte diese jedoch ab.

Urteil: Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt beurteilte das Verhalten des Hausbesitzers nach gründlicher Prüfung als leicht Fahrlässig. Mit dieser Aussage war die Versicherung nicht mehr verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, da im Versicherungsvertrag ausdrücklich festgelegt war, dass bereits bei leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers die Zahlungspflicht der Versicherung entfalle. Die Richter meinten weiterhin, dass es unerheblich sei, dass der Hauseigentümer versuchte, den Schlüssel mit einer Tasche notdürftig zu verdecken. Ein Dieb konnte diesen im frei zugänglichen Werkzeugraum leicht finden und der Haustür zuordnen.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Recht & Urteile.

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