Wohnungsvergleich Ost – West
Wohnungen im Osten kleiner und preiswerter als im Westen
Die allgemeinen Wohnverhältnisse zwischen den alten Bundesländern (ohne Berlin) und den neuen Bundesländern (mit Berlin) unterscheiden sich noch immer deutlich, so das Statistische Bundesamt.
Im Jahre 2006 lag der durchschnittliche Wohnraum pro Person im Osten über 38,6 qm und im Westen über 44,1 qm. Die Gesamtwohnfläche einer Wohnung lag bei durchschnittlich 76,7 qm im Osten und 94,2 qm im Westen. In der Gesamtheit Deutschlands hat die durchschnittliche Wohnfläche pro Person seit 2002 von 41,6 auf 43,0 qm leicht zugenommen und die durchschnittliche Wohnfläche der Wohnungen stieg 2002 bis 2006 von 89,6 auf 90,4 qm.
Die teuerste Stadt Deutschlands bleibt die Wohnungsmieten betreffend weiterhin München. Aber auch in Hamburg, Frankfurt a. Main, Berlin und Düsseldorf steigen die Mietpreise weiter.
Die Mieten im Vergleich:
Berlin: durchschnittlich 5,90 bis 6,65 / qm
Düsseldorf: durchschnittlich 7,65 bis 8,50 / qm
Frankfurt a. M.: durchschnittlich 9,60 bis 10,80 / qm
Hamburg: durchschnittlich 8,70 bis 9,70 / qm
München: durchschnittlich 12,35 bis 13,20 / qm
Dabei sind zwischen den Angebots- und Bestandsmieten große Unterschiede festzustellen. Wer oft umzieht, dem kommt es teuer zu stehen. In den gefragten Städten, wie z.B. Hamburg und München, ist es keine Seltenheit, dass sich auf eine Wohnungsanzeige manchmal über 100 Interessenten melden. In (Ost-)Berlin sind derzeit u.a. die Viertel Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg sehr begehrt. Hier müssen Mieter ca. 8,- Euro pro Quadratmeter monatlich zahlen, für eine sanierte Altbauwohnung. Das sind ca. 50% mehr als im offiziellen Mietspiegel für den Osten Berlins ausgewiesen wird. Ähnliches ist auch im Hamburger Stadtteil St. Georg festzustellen.
Allgemeiner Trend: nicht nur die Betriebskosten steigen stetig, sondern auch die Kaltmieten. Für einzelne Bevölkerungsgruppen und -schichten wäre es daher eventuell ratsam zu prüfen, ob Wohneigentum gegenüber einer Mietwohnung nicht die sinnvollere Variante des Wohnens darstellt. Steigen dürfen die Mieten jedoch nur in einem eng begrenzten Rahmen und im ersten Jahr nach Abschluss des Mietvertrages dürfen die Mieten gar nicht angehoben werden. Grundlage dafür bildet ein Mietspiegel. Hauseigentümer dürfen die Miete bis max. zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, diese Höhe ergibt sich aus dem Mietspiegel des jeweiligen Wohnortes. Die Anhebung der Miete ist weiterhin auf max. 20 Prozent in drei Jahren begrenzt. Damit wird findigen Vermietern ein Riegel vorgeschoben, welche ihre Wohnungen erst sehr günstig vermieten und dann den Preis schnell anheben wollen.
Autor: Heiko Erxleben
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