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Mietwohnung versus Eigentumswohnung
Sowohl die Mietwohnung als auch die Eigentumswohnung haben Vor- und Nachteile. „Eigentum verpflichtet“ – so heißt es in einem Sprichwort. Und da ist auch durchaus etwas Wahres dran. Ein großer Vorteil ist, dass man seine Eigentumswohnung mit Ausnahme der tragenden Wände so gestalten kann, wie man will. Aber man ist auch wirtschaftlich flügge, wenn eine der Installationen kaputt gehen sollte. Bei einer Mietwohnung ist der Vermieter bzw. der Eigentümer für alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile zuständig.
Müssen Dach oder Fassade erneuert werden, ist bei einer gemieteten 3-Zimmer-Wohnung, einem gemieteten Penthouse oder einer gemieteten Loftwohnung ebenfalls der Eigentümer oder der von ihm beauftragte Verwalter zuständig. Das gilt sowohl hinsichtlich der Organisation und Abwicklung der Baumaßnahmen als auch bei der Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel. Ist eine Dachreparatur oder eine Erneuerung der Fassade an dem Gebäude fällig, in dem sich die Eigentumswohnung befindet, dann wird in der Eigentümerversammlung darüber bestimmt, wann und durch wen die Reparatur durchgeführt wird. Außerdem werden die Eigentümer in Abhängigkeit von ihren gehaltenen Anteilen dafür zur Kasse gebeten. An dieser Stelle kann man schnell in eine wirtschaftliche Notlage kommen, wenn man seine Eigentumswohnung in einem Haus mit durchweg sehr finanzstarken Besitzern gekauft hat.
Andererseits ist die Eigentumswohnung eine gute Möglichkeit der Altersvorsorge. Sie kann sogar staatlich gefördert werden, wenn sie spätestens ab Renteneintritt selbst genutzt wird. Deshalb sollte sie von Seiten der baulichen Voraussetzungen auch schon als Seniorenwohnung vorbereitet sein. Sind beispielsweise nur Treppen da, sollten sie auf jeden Fall die Möglichkeit bieten, einen Lift einbauen zu können.