Wohnung mieten
Meldewesen in Berlin verschärft
Wer vor hat, sich in Berlin eine Wohnung zu mieten, sollte genau auf den Bezirk achten. Denn in Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau, Reinickendorf, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick werden die Regelungen für Neuanmeldungen von Bürgern verschärft.
Bei der Abmeldung, der An- oder Ummeldung müssen die Bürger der deutschen Hauptstadt künftig einen Mietvertrag für die Wohnung vorlegen, in der sie leben. Der Grund dafür sind die deutlich gestiegenen Zahlen von Scheinanmeldungen. War es in der Vergangenheit meist so, dass die Scheinanmeldungen durchgeführt wurden, um die Schule für die Kinder frei wählen zu können, hat sich mittlerweile auch kriminelle Aktivität in diesem Bereich eingestellt.
So geben Bürger falsche Meldeadressen an, um sich so den polizeilichen Ermittlungen gegen sie zu entziehen oder um den Kindesunterhalt herum zu kommen. Noch schlimmer wird es, wenn die Adressen unschuldiger Bürger als Meldeadressen angegeben werden. Denn geben die Einwohner bei der Meldestelle an, dass sie bei einem solchen Bürger zur Untermiete leben, geraten diese nicht selten in polizeiliche Ermittlungen, was wohl für niemanden angenehm sein dürfte.
Grundsätzlich sind die Bürgerbüros gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben über falsche Meldeadressen zu überprüfen, was jedoch einen erhöhten Personalaufwand bedeutet, der wirtschaftlich nicht tragbar ist. Deshalb soll künftig bei Meldungen an die Bürgerbüros der Mietvertrag vorgelegt werden. Für die Bürger selbst entsteht dadurch kein erhöhter Aufwand, denn bereits jetzt werden Angaben zum Vermieter der Wohnung abgefragt.
Autor: Haus & Büro
Tags: Miete, Mietvertrag, Wohnung