Wohnung mieten
Pflichten der Mieter
Mieter einer Wohnung haben bestimmte Rechte, aber auch Pflichten. Eines der wichtigsten Rechte ist es, dass der Mieter sich darauf berufen kann, dass der Vermieter ihm eine nutzbare Mietwohnung zur Verfügung stellt.
Allerdings muss er dabei den Vermieter unterstützen und ihm Schäden melden. Das geht aus einem Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hervor. In einem aktuellen Fall, der unter dem Aktenzeichen I-24 U 44/08 verhandelt wurde, ging es um die Bodenplatten eines vermieteten Objektes. Diese waren völlig verschlissen und hoben sich an einigen Stellen schon ab. Somit entstand eine erhöhte Stolpergefahr für alle Mieter und deren Besucher.
Prompt geschah es dann auch, eine Frau stürzte über die Bodenplatten und zog sich entsprechende Verletzungen zu. Aufgrund dieses Unfalls entschieden sich die Mieter des Objekts, vor Gericht zu ziehen und auf Schadenersatz zu klagen. Sie sahen den Eigentümer in der Verantwortung, sich um derartige Missstände zu kümmern.
Dem widersprach der Angeklagte nicht. Allerdings trug er zu seiner Verteidigung hervor, es sei nicht seine Aufgabe, die Mietobjekte regelmäßig von innen zu besichtigen. Vielmehr müsse er in seinen Bemühungen um ein sicheres Wohnumfeld von den Mietern unterstützt werden. Derartige Probleme und Mängel müssten Mieter den Eigentümern schließlich anzeigen und das möglichst frühzeitig. Nur so seien solche Unglücke zu verhindern.
Dieser Meinung schlossen sich die Richter ebenfalls an, sie entschieden, dass es die Pflicht der Mieter sei, bestehende Mängel an den Vermieter einer Wohnung zu melden.
Autor: Haus & Büro
Tags:Mieter, Mietwohnung, Wohnung