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Wohnung mieten



Wohnungsbesichtigung

Eine neue Wohnung mieten gestaltet sich in mancherlei Stadt oder Stadtteil alles andere als einfach, schließlich soll die Mietwohnung ganz bestimmte Anforderungen erfüllen. Doch ist dann das passende Objekt gefunden, das zudem noch bezahlbar erscheint, scheuen sich viele künftige Mieter, etwaige vorhandene Mängel offen anzusprechen.

Sie wollen sich beim Vermieter nicht unbeliebt machen. Genau das ist aber der falsche Weg, wie auch ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 232 C 24/04 bestätigt. Eine Mietwohnung wird grundsätzlich gemietet, wie gesehen. Deshalb sollten schon bei der Besichtigung einige Punkte beachtet werden.

Eine Mietwohnung sollte ausschließlich bei Tageslicht besichtigt werden, da nur hier alle Mängel entsprechend auffallen. Außerdem sollte stets eine zweite Person dabei sein, die dafür sorgt, dass der Zustand der Wohnung bezeugt werden kann und dass evtl. mehr Mängel entdeckt werden.

Ein ausgiebiges Rütteln an den sanitären Einrichtungen, ein Überprüfen der Toilettenspülung, sowie der Wasserhähne ist durchaus angemessen, um den ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtungen darzulegen. Ebenfalls können die Heizungen geprüft werden, auch alte Heizkörper müssen funktionstüchtig sein.

Bei den Nachbarn sollten sich die neuen Mieter erkundigen, ob Lärmquellen, Imbisse, Grillplätze und ähnliches in der Nähe sind. So können gleich Rückschlüsse auf Geruchs- und Lärmbelästigungen gezogen werden. Auch die Lage der Wohnung sollte von vornherein betrachtet werden.

Denn eine Mietminderung, weil später auffällt, dass die Straße stark befahren ist, ist nicht möglich. Dies wird nur dann zum Mangel, wenn die Straße bei Anmietung eine ruhige Nebenstraße war und plötzlich zur Hauptverkehrs- oder Durchgangsstraße mit massiv mehr Verkehr wird.

Gleiches gilt im Übrigen, wenn ein lärmintensiver Gewerbebetrieb nach der Anmietung zuzieht. Ist dieser bereits vorhanden, wenn die Wohnung gemietet wird, dann kann später kein Mangel daraus entstehen und eine Mietminderung bedingen.

Alle Mängel, die bei der Besichtigung der Wohnung festgestellt wurden, sollten am besten schriftlich zwischen Mieter und Vermieter festgehalten werden. Der Vermieter sollte sich zudem verpflichten, die Mängel bis zum Einzug zu beseitigen.

Autor: intoh marketing

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Veröffentlicht in Mietwohnungen.

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