Wohnung mieten
Strom und Gas immer selbst zahlen
Wenn Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie die Verträge mit den Strom- und Gasversorgern wenn möglich immer selbst abschließen, um eventuelle Probleme zu vermeiden. Oftmals ist es so, dass die Mietwohnungen vermietet werden, die Verträge mit den Versorgern hat jedoch der Eigentümer abgeschlossen.
Der Immobilienbesitzer berechnet die Kosten an den Mieter weiter. Zahlt der Mieter, sollte alles in bester Ordnung sein. Nicht jedoch, wenn der Vermieter das Geld nicht an den Versorger weiterleitet. Denn in diesem Fall kann der Versorger die Lieferung von Strom und Gas für die entsprechende Wohnung einstellen.
Jüngst geschehen, wandte sich ein Mieter an das Gericht und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken. Allerdings sah das Gericht den Fall nicht ganz so klar. Da kein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Energieversorger bestanden habe, könne auch keine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Die einzig denkbare Lösung in dem komplizierten Fall sei, einen Vertrag mit dem Versorger einzugehen und direkt an diesen zu bezahlen.
Der aktuell verhandelte Fall, der vor dem Landgericht Saarbrücken entschieden wurde, sollte alle künftigen Mieter warnen. Besser ist es immer, mit den Versorgern selbst die Verträge abzuschließen. Bei einem zwischengeschalteten Dritten, wie dem Vermieter, bleibt immer ein Restrisiko bestehen, dass dieser die gezahlten Beträge nicht an die Versorger weiter leitet. Der Mieter ist dann derjenige, der unter diesem unseriösen Verhalten zu leiden hat. Denn trotzdem er bezahlt hat, erhält er keinen Strom und kein Gas mehr.
Autor: Haus & Büro