Wohnung mieten
Falsche Möblierung kein Grund für Schimmelbildung
Wer eine Wohnung mieten will, sollte sich die Beschaffenheit selbiger genau anschauen, ebenso wie den Mietvertrag und sonstige Vereinbarungen. Denn allzu oft kommt es doch vor, dass sich eine Wohnung geradezu dafür anbietet, um Schimmel zu bilden.
Dabei muss dann bei der Möblierung einiges beachtet werden. Aber nicht immer sind die Mieter einer Wohnung für die Bildung von Schimmel verantwortlich. Ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat das nun unter dem Aktenzeichen 915 C 515/08 bestätigt.
Dabei ging es im besagten Fall um eine Vermieterin, die von ihren Mietern Schadenersatz verlangte. In der Mietwohnung hatte sich Schimmel gebildet. Da die Mieter einen Kleiderschrank an der Außenwand aufgestellt hatten, warf die Vermieterin ihnen vor, dass sie selbst für die Schimmelbildung verantwortlich seien.
Die Richter folgten der Argumentation jedoch nicht, sie gaben den Mietern Recht. Der Mieterbund weist derzeit speziell auf dieses Urteil hin. Solange weder im Mietvertrag noch anderswo eine Regelung getroffen werde, die besagt, dass keine Möbel an den Außenwänden aufgestellt werden dürften, könne eine daraufhin folgende Schimmelbildung nicht zu Lasten der Mieter gelegt werden.
Es liegt in diesem Fall keine Verletzung der Pflichten des Mieters vor, so dass auch das Gericht den Anspruch auf Schadenersatz nicht anerkannte und die Klage abgewiesen wurde.
Autor: Haus & Büro
Tags:Mieter, Mietwohnung, Wohnung