Wohnflächenberechnung
Richtige Berechnung der Wohnflächen
Seit dem 01.01.2004 wurde die II. Berechnungsverordnung für Wohnflächen durch die Wohnflächenverordnung (WoFIV) ersetzt. Für die Mietverträge ab dem 01.01.2004 gelten die neuen Bestimmungen der WoFIV, für die älteren Mietverträge gelten demnach noch die alten Bestimmungen.
In dieser neuen Wohnflächenberechnung ist ein Abzug von 3 Prozent für Wandputz nicht mehr vorgesehen. Es kann direkt in der Wohnung oder auch aus den Zeichnungen / Grundrissen gemessen werden. Bei den Grundrissen ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um Genehmigungs-, Anzeige-, bzw. Genehmigungsfreistellungspläne oder Pläne, welche für ein ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt wurden bzw. dafür geeignet sind. Zur Wohnfläche zählen alle Räume und Räumlichkeiten der Mietwohnung, auch Flur, Abstellkammer, eingebaute Wanne, Wandschränke und Einbaumöbel. Die meisten Fehler werden bei der Berechnung in Dachgeschossen und Räumen mit schrägen Decken gemacht.
Die einzelnen Flächen werden wie folgt zur Wohnfläche hinzugerechnet:
- Räume und Raumteile mit einer Höhe ab 2,00 m = 100%
- Räume und Raumteile mit einer Höhe unter 1,00 m = 0%
- Räume und Raumteile mit einer Höhe von 1,00 bis 2,00 m = 50%
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen = 25% bis max. 50%
- Erker und Wandschränke ab einer Fläche von 0,5 m² = 100%
- Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen (bis max. 1,5 m Höhe und 0,1 m² Grundfläche) = 100%
- Flächen unter Treppen (von 1,0 bis 2,0 m Höhe bis zur Treppe) = 50%
- Flächen unter Treppen (ab 2,0 m Höhe bis zur Treppe) = 100%
- Schwimmbäder = 50%
- Wintergärten, nicht beheizbar = 50%
- Wintergärten, beheizbar = 100%
- Fenster und offene Wandnischen, welche bis zum Fußboden herunterreichen und über 0,13 m tief sind = 100%
Dachböden/Spitzböden, Keller, Ställe, Garagen, Waschküchen, Trockenräume, Fahrradräume, Treppenhäuser, Schuppen, Treppen mit über drei Stufen und deren Treppenabsätze etc. zählen nicht mit zur Wohnfläche.
Räume und Flächen mit Rundungen, spitzen Ecken, stumpfen Winkeln o.ä. sind schwer zu berechnen. Hier ist es ratsam, sich durch einen Architekten, Gutachter oder einen anderen Fachmann unterstützen zu lassen. Eine Vermessung und Berechnung durch die DEKRA kostet ca. 300,- bis 500,- Euro. Unabhängige Gutachter können Ihnen ebenfalls die Wohnfläche von Wohnung oder Haus exakt ermitteln, dieses dauert ungefähr 2 bis 3 Stunden und kostet ebenfalls ab ca. 300,- Euro.
Achtung! Die Wohnflächenberechnung gilt nur, solange im Miet- oder Kaufvertrag nichts anderes zur Flächenberechnung vereinbart wurde. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vertrauen Sie nicht allein auf die Angaben in den Prospekten, sondern lassen Sie sich bereits vor Kauf oder Unterschrift des Mietvertrages einen detaillierten Berechnungsnachweis zeigen.
Laut einer Studie, welche im Januar 2008 bei Stern TV veröffentlicht wurde, sind ca. 70% der Wohnflächen in deutschen Mietverträgen falsch berechnet.
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Haus, Mietvertrag, Mietwohnung, Wohnung

