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Wegerecht beim Nachbarn

Nachbar muss Wegerecht auf seinem Grundstück dulden

Ein so genanntes Notwegerecht zum Befahren eines Grundstücks mit Fahrzeugen muss einem Nachbarn eingeräumt werden, wenn dieser sein Grundstück ansonsten nur über einen Fuß- und Radweg erreichen kann.

Wie die Fachzeitschrift “BGH-Report” berichtet, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in einer aktuellen Entscheidung, dass es zu einer ordnungsgemäßen Benutzung eines Grundstücks gehöre, dass man dieses auch mit Fahrzeugen anfahren könne.

Ein Grundstückseigentümer hatte seinem Nachbarn untersagt, über sein Grundstück zu fahren, um mit einem Fahrzeug zu seinem Wohnhaus zu gelangen. Ohne dieses Überfahren war das Grundstück nur durch einen Fuß- und Radweg zu erreichen, dass sahen die Richter jedoch nicht als genügende Zugangsmöglichkeit an.

Sie urteilten, dass mit einem Verbot nicht einmal die grundlegenden Bedürfnisse, wie zum Beispiel die problemlose Belieferung mit Dingen des täglichen Bedarfs, sichergestellt wären. Der Nachbar musste das Wegerecht einräumen.

(Az.: V ZR 106/07).

Autor: Heiko Erxleben

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