Versicherungen beim Hausbau
Versicherung für Bauhelfer nicht vergessen
Beim Hausbau gibt es eine ganze Reihe Versicherungen, die unverzichtbar sind. Darunter fällt auch die Bauhelferversicherung. Hierbei wird unterschieden zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung für Bauhelfer.
Die gesetzliche Versicherung erfolgt über die Bauberufsgenossenschaft, kurz BauBG. Eine Anmeldung sämtlicher privater Bauhelfer beim Hausbau ist Pflicht. Da die Bauämter die BauBG über alle geplanten Baumaßnahmen informieren, ist es nicht möglich, diese Versicherung zu umgehen. Wer dies dennoch tut, der muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
In der BauBG sind alle Bauhelfer versichert, und zwar während sie auf der Baustelle Bauarbeiten verrichten, sowie auf dem Weg von zu Hause zur Baustelle und zurück. Für die geleisteten Arbeitsstunden werden regional unterschiedliche Beiträge zur BauBG eingefordert. Bei Bauhelfern, die weniger als 40 Stunden wöchentlich auf der Baustelle mit helfen, wird kein Beitrag berechnet. Der Bauherr selbst, sowie dessen Ehepartner können hier nicht versichert werden.
Da die Leistungen der BauBG sehr begrenzt sind, ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Versicherung für die Bauhelfer abzuschließen. Für den Bauherrn und dessen Ehepartner sollte in jedem Fall eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Bauhelfer sind in einer gesonderten Police abgesichert. Sie werden in dieser nur zahlenmäßig festgelegt, allerdings werden keine Namen genannt, sodass die Flexibilität auch bei mehreren, wechselnden Bauhelfern stets erhalten bleibt. Die private Bauhelferversicherung leistet dabei für alle Unfälle, die auf der Baustelle geschehen, nicht jedoch für Wegeunfälle. Außerdem leistet sie geringere Versicherungssummen, wenn mehr Bauhelfer gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind, als im Vertrag angegeben.
Die private Versicherung für Bauhelfer wird grundsätzlich für ein Jahr abgeschlossen. Sollte der Bau nach dieser Zeit noch nicht abgeschlossen sein, muss dem Versicherer gemeldet werden, dass die Versicherung länger benötigt wird. Erst dann verlängert sich diese um ein weiteres Jahr. Sollte das Bauvorhaben nach weniger als einem Jahr abgeschlossen sein, kann der Bauherr den anteiligen Betrag zur privaten Versicherung für Bauhelfer wieder zurück verlangen.
Autor: Haus & Büro
Tags:Einfamilienhaus, Haus, Versicherung