Wohnung.com     

  Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt  

Versicherungen beim Hausbau



Baufertigstellungsversicherung beim Hausbau

Bei einem Hausbau fallen sicher viele Versicherungen an, die einem sofort in den Sinn kommen. An eine Baufertigstellungsversicherung hingegen denken die wenigsten.

Doch oftmals kommt es vor, dass die Bauunternehmen, die mit dem Bau des Hauses beauftragt wurden, während der Bauphase in Insolvenz gehen, also zahlungsunfähig werden. Doch damit nicht genug, oftmals wird auch die Bautätigkeit an sich eingestellt, der Bauherr muss dann mit zeitlichen Verzögerungen rechnen, da er einen neuen Bauunternehmer ausfindig machen und beauftragen muss.

Abgesehen davon haben die mit dem ursprünglichen Bauunternehmen vereinbarten Preise keine Gültigkeit mehr, diese müssen also neu verhandelt werden. Da in einem solchen Fall teils massive Preisspannen zutage treten, die der Bauherr in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt hat, bedeutet eine Insolvenz des bisherigen Generalunternehmers oftmals das Platzen des Traums vom Einfamilienhaus.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn eine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen wurde. Einige Bauunternehmen bieten eine solche bereits von sich aus an. Die Versicherung schließt den Vertrag direkt mit dem Bauunternehmen, der Bauherr zahlt die Prämien, die bereits im Hauspreis mit enthalten sind.

Grundsätzlich sichern sich natürlich die Versicherungen ebenfalls ab und prüfen vor Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung die Bilanzen und Ergebnisse der Bauunternehmer. Demzufolge kann von einem soliden Partner für den Hausbau ausgegangen werden, wenn diese Versicherung von vornherein mit angeboten wird.

Bei den Vertragsverhandlungen sollte jedoch die Frage gestellt werden, um welche Art einer Baufertigstellungsversicherung es sich handelt. Hier wird zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden:

  • der Ausführungsbürgschaft
  • der Gewährleistungsbürgschaft
  • der Vertragserfüllungsbürgschaft

Bei ersterer wird der Bauherr nur während der Bauzeit des Hauses gegen eine Insolvenz des Bauunternehmens abgesichert. Bei der Gewährleistungsbürgschaft erhält er eine Absicherung für einen festgelegten Zeitraum nach Baufertigstellung. Diese Bürgschaft greift insbesondere bei Gewährleistungsansprüchen.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt eine Kombination aus den beiden anderen Modellen dar und ist damit die sinnvollste Lösung. Sie zahlt sowohl für die Mehrkosten, die beim Bau selbst entstehen, als auch für evtl. Gewährleistungsansprüche.

Autor: Haus & Büro

Tags:, ,

Veröffentlicht in Versicherungen.

Kommentar hinzufügen

Vorheriger Eintrag: Gebäudeversicherung   Nächster Eintrag: Kfz-Versicherung

Keine Antworten

Benutzen Sie das unten stehende Formular zum Versenden eines Kommentares!


Antworten

Sie müssen eingeloggt sein zum senden eines Kommentares.