Vermögenswirksame Leistungen
Bausparen mit VWL
Dass das Bausparen sich nach wie vor lohnt, hat sich mittlerweile herum gesprochen. Viele Menschen wollen sich den Traum vom eigenen Haus oder der Eigentumswohnung trotz der weggefallenen Eigenheimzulage verwirklichen.
Damit dieser Traum jedoch früher oder später auch Realität werden kann, gilt es, zunächst ausreichend Eigenkapital anzusparen. Hier kommt das Bausparen als eine der wichtigsten Säulen für eine spätere Finanzierung ins Spiel. Als Arbeitnehmer können oftmals noch vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL, des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden.
Ob diese in Frage kommen, erkennt man nach einem Blick in den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber kann bis zu 480 Euro jährlich zahlen, sodass sich im Laufe der Zeit schon durch die VWL eine stattliche Bausparsumme ansammelt. Die VWL können wahlweise in Fonds, in einen Bausparvertrag oder eine Rentenversicherung fließen. Sie werden direkt vom Arbeitgeber auf das jeweilige Konto überwiesen. Monatlich sind bis zu 40 Euro VWL möglich, sollte der Arbeitgeber diesen Betrag nicht vollständig aufbringen, können Arbeitnehmer die Differenz bis dahin aus eigenen Mitteln ausgleichen.
Zusätzlich wird vom Staat noch die Arbeitnehmersparzulage auf einen Bausparvertrag gezahlt, sofern dieser mit vermögenswirksamen Leistungen bespart wird. Dabei beträgt sie maximal 43 Euro im Jahr, muss allerdings gesondert beantragt werden. Die Arbeitnehmersparzulage wird jedoch nur gezahlt, sofern das eigene zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro im Jahr nicht überschreitet. Dieser Satz gilt für Alleinstehende, bei Ehepaaren erhöht sich die Einkommensgrenze auf ein zu versteuerndes Einkommen von 35.800 Euro jährlich.
Autor: Haus & Büro
Tags:Eigentumswohnung, Finanzierung, Haus