Verbotene Telefone
Ab 2009 sind viele schnurlose Telefone verboten!
Betroffen sind ältere Modelle der Standards CT1+ und CT2. Diese dürfen ab 01.Januar 2009 nicht mehr benutzt werden. Hunderttausende Bundesbürger müssen sich nun ein neues Telefon kaufen, eines mit DECT-Standard.
Die Bundesnetzagentur in Bonn teilt dazu mit, dass seinerzeit die entsprechenden Frequenzen für diese Telefone begrenzt erteilt wurden. Nun soll CT1+ künftig europaweit für den Mobilfunk und CT2 für andere Funkanwendungen genutzt werden. Schnurlose Telefone, welche nach dem DECT-Standard arbeiten, sind von diesen Verbot (noch) nicht betroffen, sie dürfen noch mindestens bis 2013 genutzt werden.
Ein Problem ist es, dass die vom Verbot betroffenen Geräte trotzdem noch immer zum Kauf angeboten werden. Da diese älteren analogen Telefone im Gegensatz zu den DECT-Geräten nicht im Stand-by-Betrieb senden, gelten sie als besonders strahlungsarm. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät Verbrauchern, die in den vergangenen Monaten unwissentlich ein entsprechendes Gerät noch gekauft haben, es zurück zu bringen. In diesem Fall hätte nämlich der Verkäufer seine Beratungs- und Sorgfaltspflicht grob verletzt und der Kunde könnte dadurch seine Ansprüche geltend machen und eine Rücknahme des Gerätes sowie die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Wenn Sie nicht wissen sollten, ob Sie ein DECT-Telefon oder ein Telefon vom Standart CT1+ oder CT2 besitzen, dann können Sie dieses anhand der Angaben über die Frequenzen des Gerätes sehr leicht herausfinden. Die demnächst verbotenen Telefone funken in den Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 und zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz. Die Frequenzen 914 bis 915 sind bereits heute schon verboten. Sendet Ihr Telefon auf den Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz, dann ist alles in Ordnung. Sie können es in der Gebrauchsanweisung Ihres Gerätes nachlesen. Finden Sie diese nicht mehr, so fragen Sie beim Hersteller nach. Sehr schwere Telefone mit Kennzeichnungen wie dem Posthorn oder Zulassungsnummern mit “U” und “V” sind noch ältere Geräte des Standards CT1. Diese sind bereits seit 1998 verboten.
Vorsicht! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wer sich ab Januar dem Verbot widersetzt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro. Wer glaubt, in seiner Wohnung oder in seinem Haus könne doch niemand das alte Telefon sehen und will es weiter benutzen, der sei gewarnt. Wenn das Telefon andere stört, werden die Funkfahnder der Bundesnetzagentur alarmiert. Sie orten die „Störer” mit modernstem Gerät und aufwendigen Messungen. Die Rechnung für einen solchen Einsatz zur „Ermittlung der Störungsursache” muss der Verursacher, also der Besitzer des verbotenen Telefons, bezahlen.
Autor: Heiko Erxleben
