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Urteil zum Grünstreifen vor dem Haus



Anlieger müssen vor dem Haus keinen Rasen mähen

Den öffentlichen Grünstreifen zwischen seinem Grundstück und der angrenzenden Straße bis zu einer Tiefe von fünf Metern müssen die Anlieger nicht selber mähen! So entschied es kürzlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg.

Bereits am 24. November 2008 entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg genauso, mit dem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde die Berufung gegen das erste Urteil abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte eine Bestimmung in einer kommunalen Straßenreinigungssatzung, wonach die Anlieger verpflichtet sind, die Grünstreifen vor ihrem Haus regelmäßig zu mähen, als unwirksam.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Recht & Urteile.

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