Untervermietung einer Mietwohnung
Darf der Mieter untervermieten?
Für Verträge gilt im Allgemeinen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, also auch bei Mietverträgen. Das heißt, dass die Parteien einen Mietvertrag frei aushandeln können.
Allerdings gibt es gesetzliche Bestimmungen, die zwingend eingehalten werden müssen, wie zum Beispiel die Kündigungsvorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf, wenn diese zum Nachteil des Mieters werden. Jedoch sind Abweichungen zum Vorteil des Mieters hingegen zulässig. Daher sollte sich jeder Mieter die Zeit nehmen, zu prüfen, ob Klauseln auch wirksam sind.
In der Regel werden bezüglich Vermietung Einheitsmietverträge benutzt, die nicht immer auf dem neuesten Stand sind bzw. bereits überholt sind. Es ist gut zu wissen, dass einige Klauseln von der Rechtsprechung schon als fruchtlos angesehen werden. Die einschlägige Literatur enthält hierüber lange Listen, welche Klauseln nun zulässig oder unzulässig sind. Ein gutes Beispiel hierfür gelten die Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wohnung), die der Vermieter einem Mieter auferlegt, falls der Mieter die Mietwohnung kündigt.
Tritt der Fall ein, dass ein Mieter Räume weiter vermieten möchte, so sind dem Vermieter einige Angaben zu machen. Der Vermieter ist auf alle Fälle darüber zu informieren, wie der Untermieter heißt und welche Adresse er besitzt. Der Hauptmieter muss wissen, dass das Verhältnis Hauptmieter zu Vermieter zu den getroffenen Vereinbarung des Mietvertrags gilt. Kommt es nun zu einer vertragswidrigen Nutzung der vermieteten Wohnung durch den Untermieter, so entsteht dem Vermieter gegenüber dem Hauptmieter ein berechtigter Anspruch auf Unterlassung, sofortige Kündigung oder Schadenersatz.
Auch hat der Hauptmieter beispielsweise bei Beschädigung der Mietsache durch den Untermieter einzustehen. Für den Vermieter ist wichtig zu wissen, dass es Mietvertrag vereinbart werden sollte, dass ein Untermietzins fällig ist. Ist dies nicht gesondert vereinbart, kann der Mieter diesen Mietzins nicht erheben und hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Es ist daher für den Hauptmieter immer ratsam, sich vor einer Untervermietung beim Mieterbund bezüglich diverser Klauseln aus dem Mietvertrag, die auf ihn übertragen werden, zu erkundigen.
Autor: Federkiel
Tags: Mietvertrag, Mietwohnung, Wohnung