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Unterkunftskosten auch ohne Bafög

Im Schwalm-Eder-Kreis sollte eine 22-jährige Studentin kein Bafög bekommen, durch die Unterstützung von ihrem Vater betrug der zu zahlende Bafög nur etwa fünf Euro, dieser Betrag sei zu gering, um ausgezahlt zu werden. Mit dem Hinweis, dass sie nicht Bafög-berechtigt sei, wurde ihr deswegen ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten für ihre Wohnung verweigert.

Das Landessozialgericht meinte jedoch, dass dieses nicht zulässig sei, da die Studenten ja eigentlich Bafög bekommen würde. Bekommt ein Auszubildender durch eine Bagatellgrenze kein Bafög, so steht ihm trotzdem eine Hilfe bei den Unterkunftskosten zu, allein die Höhe der ungedeckten Unterkunftskosten sei für die Bemessung dieses Zuschusses maßgebend.

Das hessische Landessozialgericht meinte in seinem unanfechtbaren Beschluss im Eilverfahren, dass Kindergeld nicht angerechnet und der Auszubildende an Stelle des Zuschusses nicht auf Wohngeld verwiesen werden dürfe.

(AZ L 6 AS 340/08 B ER)

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Recht & Urteile.

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