Ungeziefer
Ungeziefer in der Wohnung
Im Frühjahr und Sommer beginnt das große Krabbeln und Fliegen. Insekten schwärmen aus, Ameisen, Käfer, Motten und andere Schädlinge statten so manchem Mieter einen überraschenden Besuch ab. Die meisten Insekten oder Nagetiere, die in Wohnungen und Häuser eindringen, sind zwar lästig, aber harmlos.
Sie richten keinen Schaden an. Motten, Käfer und Nager wiederum befallen auch Polstermöbel, Teppiche, Möbel, Kleidung und machen sich über die Lebensmittel her. Wird der Ungezieferbefall in den Mieträumen unzumutbar, dann ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel abzustellen.
Einzelne Ameisen, Motten oder Silberfische in einer Wohnung muss der Mieter dulden oder mit im Handel üblichen Mitteln selber bekämpfen. Außerdem ist jeder Mieter dazu verpflichtet, seine Wohnung so sauber zu halten, dass sich Ungeziefer erst gar nicht ansiedeln und verbreiten kann. Lebensmittel sollten nicht offen stehen gelassen werden. Bringt die eigene Bekämpfung keinen Erfolg und die Schädlinge nehmen ein größeres Ausmaß an, muss der Mieter seinen Vermieter informieren. Tut der Vermieter jedoch nichts, dann gestattet die Rechtsprechung dem Mieter eine (mindestens) zehnprozentige Mietminderung. Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter auch eine größere Schädlingsplage auf eigene Kosten bekämpfen muss, wäre unwirksam.
Wichtig ist darauf zu achten, dass die zum Einsatz kommenden Schädlingsbekämpfungsmittel nicht die Gesundheit der Mieter oder Haustiere gefährden. Sollte eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch falsche verwendete Chemikalien oder durch die Schädlinge selbst (Kaphrakäfer- oder Mäuseplage) vorliegen, hat jeder Mieter das Recht, seine Wohnung fristlos zu kündigen. Ein Mieter, der in einem solchen Fall nicht ausziehen will oder kann, darf die Miete bis auf „Null” kürzen! Hat der Vermieter bei Mietbeginn wissentlich auf ein bestehendes Ungezieferproblem nicht hingewiesen, so stehen dem Mieter sogar Schadensersatzansprüche zu.
Bemerkt man „unerwünschte Gäste” in der Wohnung, sollte sofort reagiert werden. Je eher man bekämpft, je leichter und schneller erzielt man das gewünschte Ergebnis. Kann die Ursache des Ungezieferbefalls nicht eindeutig zugeordnet werden (bauliche Ursachen oder vom Mieter zu vertretende Gründe) so ist zunächst der Vermieter in der Pflicht, den Nachweis zu führen, dass die Ursache nicht aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis herrührt. Danach ist es Sache des Mieters nachzuweisen, dass ihn keine Schuld trifft.
Wespennester sind gefährlich! Entdeckt ein Mieter solche Nester, darf er diese ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter sofort entfernen lassen, da diese eine nicht unerhebliche Gefahr für die Mieter darstellen (Amtsgericht Meppen, 8 C 92/03). Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen.
Entgegen aller Vorurteile ist nicht die Toilette, der unhygienischste Ort im Haushalt, sondern die Küche. Der Grund: Bakterien und Pilze lieben die Feuchtigkeit und siedeln sich deshalb z.B. besonders gern und in besonders hoher Zahl in Spüllappen an. Den muffigen Geruch eines einige Tage verwendeten Lappens kennt jeder, deshalb ist es vorteilhaft, diesen rechtzeitig zu wechseln, längst bevor er riecht. Auch Geschirrtücher sollte man nach zwei bis drei Tagen des Gebrauchs wechseln. Küchengeräte und Arbeitsplätze sollten leicht zu reinigen sein. Von Hand abgewaschenes Geschirr sollte mit klarem Wasser nachgespült werden, so werden das Spülmittel und die im Spülwasser befindlichen Keime zuverlässig beseitigt. Ritzen, in denen sich Schmutz und Feuchtigkeit sammeln, bilden einen Hort für Keime und Pilze, hier sollte oft und gründlich gereinigt werden.
Dörrobst- und Mehlmotten sind typisches Ungeziefer im Haushalt, sie verunreinigen Lebensmittel, was unter anderem Allergien und Darmreizungen auslösen kann. Befallene Lebensmittel sollten sofort entsorgt werden. Da die Motten sich in Ritzen und Spalten verborgen halten, müssen befallene Schränke sehr gründlich gereinigt werden. Neue Ware sollte vor dem Einlagern bereits auf Mottenbefall geprüft werden.
Silberfischchen lieben die Feuchtigkeit und sind deshalb in erster Linie rund um die Abflüsse in Küche und Bad anzutreffen. Der Befall ist im Winter kaum zu bemerken, im Sommer jedoch bei Temperaturen von 25 bis 30°C sind die Tiere sehr aktiv.
Abhilfe schaffen Sie durch das Aussaugen aller Hohlräume und Fugen und das Übergießen von Abfluss und Überlauf mit kochendem Wasser. Es wird empfohlen, stets gut zu lüften und die betroffenen Räume möglichst trocken zu halten. Wird man der Plage nicht Herr, sind Köderboxen eine erste gute Alternative zur Bekämpfung.
Autor: Heiko Erxleben
