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Umzug und Steuern



Steuerliche Behandlung des eigenen Umzugs

Ein Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus findet heute oft nicht nur aus privaten Gründen statt. In vielen Fällen ist es so, dass ein Umzug aus beruflichen Gründen nötig wird. In diesem Fall können die vollen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzung dafür sind natürlich Belege. Doch auch ohne diese können beruflich bedingte Umzüge mit Pauschalen steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür, dass ein Umzug als beruflich bedingt angesehen wird ist, dass ein Job in einer anderen Stadt ausgeübt werden soll.

Ebenfalls kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einen anderen Ort versetzen. Weiterhin ist eine erhebliche Verkürzung des Fahrtweges zur Arbeitsstelle als beruflich bedingter Umzug anzusehen. Hierbei muss der Fahrtweg jedoch mindestens um eine Stunde verkürzt werden.

Private Umzüge können seit dem 01.01.2006 ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sind diese nur abzugsfähig, wenn sie mit einer Spedition erfolgten. Dafür muss eine Rechnung von der Spedition vorgelegt werden. Ebenfalls benötigt das Finanzamt einen Nachweis über die Bezahlung. Das Geld muss per Überweisung auf das Bankkonto der Spedition geflossen sein.

Zu beachten ist außerdem, dass lediglich 20 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten steuerlich abgesetzt werden können. Dabei ist der Höchstbetrag auf 3.000 Euro festgelegt. Das heißt, es können maximal 20 Prozent von 3.000 Euro, also höchstens 600 Euro, für einen privaten Umzug mit der Spedition geltend gemacht werden.

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