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Umzug

Umzug mit Nachsendeauftrag

Bei einem Umzug sollte immer ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt werden, denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Post nachgeschickt wird. Es kommt doch des Öfteren vor, dass bei der einen oder anderen Versicherung vergessen wird, die neue Adresse mitzuteilen.

Da ist es von großem Vorteil, wenn ein Nachsendeauftrag ausgelöst wird. So kann der Absender seine Post noch an die alte Anschrift schicken und die Deutsche Post sendet die Briefe oder Paketsendungen an die neue Anschrift.Ist ein solcher Nachsendeauftrag gestellt, so erhalten alle Personen des Haushaltes, die im Auftragsformular genannt sind, ihre Post an die neue Adresse. Innerhalb von drei Tagen ist dann die Post zugestellt, sie wird mit einem ablösbaren Etikett der neuen Adresse versehen.

Bei dem Nachsendeauftrag muss angegeben werden, ob es sich hierbei um Privatkunden oder Geschäftskunden handelt. In beiden Fällen ist die Möglichkeit gegeben, den Auftrag für sechs oder zwölf Monate auszulösen. Der einzige Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden ist im Preis zu finden, so zahlt z. B. der Privatkunde für einen abgeschlossenen Vertrag mit sechs Monaten 15,20 Euro, der Geschäftskunde dagegen für den selben Zeitraum 30,20 Euro. Doch ansonsten sind die Leistungen die gleichen.

Vom Nachsendeauftrag sind Infopost, Infobriefe ohne Umschlag, Express-Sendungen und Pressepost-Sendungen ausgenommen, jedoch werden Streifbandzeitungen nachgesendet. Wird ein Nachsendeauftrag für das Ausland gestellt, so ist mit weiteren Entgelten zu rechnen. Auch im Inland können zusätzliche Entgelte entstehen, beispielsweise bei Nachsendungen von Paketen und Päckchen.

Wurde ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt, so erhalten die Kunden Wertcoupons, die sie während des Umzugs nutzen können. Damit kann unter anderem ein Transporter zu günstigen Konditionen gemietet werden.

Des Weiteren sollte die nachgesendete Post gut durchgesehen werden, um noch eventuell dem Absender die neue Adresse mitzuteilen. Somit kann sich eine Verlängerung des Nachsendeauftrages erübrigen, denn haben alle Institutionen, Versicherungen und Ämter die neue Anschrift, kommt die nächste Post automatisch zur neuen Adresse.

Autor: Haus & Büro

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