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Umweltprämie – Abwrackprämie



Vorsicht bei der Abwrackprämie

Wer hat Anspruch auf die staatliche Abwrackprämie? Bevor ein Vertrag über ein Neufahrzeug abgeschlossen wird, sollten die Gesetze noch einmal näher betrachtet werden, denn nicht ein Jeder kann die Abwrackprämie in Anspruch nehmen.

Das Auto muss mehr als neun Jahre alt sein und es muss nachgewiesen werden, dass das zu verschrottende Auto, mindestens zwölf Monate im Besitz des Verkäufers gewesen ist.

Vom Entsorgungsbetrieb muss eine Bescheinigung über die Verschrottung des alten Autos vorgelegt werden, um die Abwrackprämie zu erhalten. Anerkannt werden aber nur Nachweise eines nach der Altfahrzeug Verordnung anerkannten Demontagebetriebes, darauf muss unbedingt geachtet werden.

Seitdem das Konjunkturpaket II und damit die Umweltprämie in Kraft getreten ist, versuchen die Autohersteller mit unglaublich niedrigen Preisen, die Käufer zu animieren, um sich einen Neuwagen zu kaufen. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, ob bei den beworbenen Tiefpreisen von den Autohändlern nicht schon die staatliche Umweltprämie abgerechnet wurde. Lassen Sie sich also genau ausrechnen, wie viel beim Kauf eines neuen Autos wirklich eingespart werden kann.

Die speziellen Angebote der Autoverkäufer sind daran gekoppelt, ob das alte Auto wirklich verschrottet wird oder ob es weiterverwertet wird. Wird das alte Auto ausgeschlachtet und die Teile anderweitig genutzt, so kann sich der enorme Nachlass des Preises doch zu einem Teil wieder refinanzieren.

Also kann sich auch derjenige, der die staatliche Umweltprämie nicht in Anspruch nehmen kann, zum Kauf eines neuen Autos entschließen und dabei einiges sparen. Schließlich kann nicht jeder warten, bis das eigene Auto älter als neun Jahre ist.

Vor der Vertragsunterzeichnung sollte sich jeder danach erkundigen, ob die Abwrackprämie für ihn überhaupt in Frage kommt, in den heutigen Zeiten können auch ohne diese Prämie günstige Autos gekauft werden.

Autor: Haus & Büro

Veröffentlicht in Allgemein.

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