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Überhitzte Wohnung



Ein Grund zur Mietminderung

Große Hitze in einer Wohnung wird als Mietmangel gewertet. Wird es in einer Mietwohnung im Sommer am Tage über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß, kann der Mieter Miete mindern.

Eine Kürzung der Miete um ungefähr 20 Prozent ist jeweils in den Sommermonaten bei übermäßigen aufheizen der Mietwohnung angemessen, so das Amtsgericht Hamburg.  (AZ: 46 C 108/04)

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Mietrecht.

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