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Übergabe einer Mietwohnung

Urteil zu Holzteilen bei der Wohnungsübergabe

Beim Auszug des Mieters möchten die Hauseigentümer ihre Mietwohnungen gerne in einem guten und vermietbaren Zustand übergeben haben. Die Mieter haben sich jedoch während der zurückliegenden Mietzeit in der Mietwohnung oft sehr individuell eingerichtet und bevorzugen dafür auch gelegentlich außergewöhnliche Farben und Materialien.

Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschied das höchste zuständige Gericht in einem aktuellen Fall von lackierten Holzteilen wie folgt für den Hauseigentümer: „Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war, farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen zurückgegeben werden.”

Diese Klausel wurde von einem Mieter als unangemessene Einschränkung seiner Freiheiten empfunden, der BGH jedoch fand daran nichts zu beanstanden. Denn es wird dem Vermieter mit der Formulierung „in Weiß oder hellen Farbtönen” ein gewisser Spielraum zur Wahl der Farbtöne gelassen, darum könne hier von einer erheblichen oder drastischen Einschränkung für den Mieter keine Rede sein, so das Urteil der Richter.

(BGH, Az VIII ZR 283/07)

Autor: Heiko Erxleben

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