Tricks vom Finanzamt
Die Finanzverwaltung arbeitet mit allen Tricks!
Sobald der Fiskus ein steuerzahlerfreundliches Urteil befürchtet, greift er zu unglaublichen Tricks. Vorab ist allgemein zu sagen, dass ein Revisionsgerichts mit seinen Entscheidungen die Aufgabe hat, allgemeine Grundsätze zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes herauszuarbeiten, also Grundsatzurteile, um damit für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu sorgen.
Somit kommen vielen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzliche Bedeutung zu. Auch wenn alle Entscheidungen des BFH nur für die jeweiligen Verfahrensbeteiligten bindend sind, so werden doch die Erkenntnisse des obersten Steuergerichts von den Gesetzesanwendern regelmäßig auf Parallelfälle übertragen. Auch die Finanzverwaltung übernimmt zahlreiche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in ihre Steuerrichtlinien, welche für die Finanzämter verbindlich sind.
Immer häufiger ist jedoch zu beobachten, dass die Finanzverwaltung einen sogenannten Nichtanwendungserlass verfügt. Sie ordnet damit an, dass die Finanzämter die vom Bundesfinanzhof getroffene Entscheidung über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden dürfen. Des weiteren kommt es auch vor, dass das Bundesministerium der Finanzen Einfluss auf den Gesetzgeber nimmt und eine von ihm als nicht hinnehmbar angesehene Rechtsprechung durch Änderung des betreffenden Steuergesetzes korrigieren lässt, das sogenannte Nichtanwendungsgesetz.
Was würde wohl geschehen, wenn jeder deutsche Staatsbürger einen solchen Einfluss auf den Gesetzgeber nehmen könnte und sich alle Gesetze nach seinen Wünschen korrigieren lassen würde?
Mit einem solchen Nichtanwendungserlass kann die Finanzverwaltung die Auswirkungen von Urteilen auf den Einzelfall begrenzen und andere Steuerzahler müssen dann wiederum ihre Rechte neu einklagen. Aber es geht auch noch übler! Außer der „Nichtanwendung” greift die Finanzverwaltung gerne auf eine weitere Methode zurück.
Droht der Finanzverwaltung ein für sie ungünstiges Grundsatzurteil durch den BFH, dann verhindert sie dieses ganz einfach durch eine sogenannte Klaglosstellung. Droht das Finanzamt im Prozess zu unterliegen, kann es vor Erlass des Urteils eine mündliche Verhandlung beantragen. Gibt das Finanzamt dem Kläger in dieser mündlichen Verhandlung Recht, stuft das Gericht den Fall ohne Grundsatzurteil als “erledigt” ein!
Bei diesen und anderen unglaublichen Tatsachen ist es nicht verwunderlich, dass viele Bürger nicht gut auf das Finanzamt zu sprechen sind.
Autor: Heiko Erxleben
