Teurer Musterberatungsraum im Landtag
Magdeburger Politiker geben Geld mit vollen Händen aus
Ein umstrittener Beratungsraum im Landtag macht negative Schlagzeilen! Mikrofone an jedem Platz, ein Beamer, der sich automatisch aus der Decke senkt, eingearbeitete verdeckte Anschlüsse für Laptop und andere Geräte und vieles mehr, ein einziger Raum für stolze 170.000 Euro.
Er nennt sich Musterberatungsraum, da die Abgeordneten hier die neue Technik testen sollten, bei Gefallen sollte sie in weiteren Räumen des Landtages installiert werden. Eine papierlose Mandatsausübung war das große Ziel, PC statt Akten. Doch die Abgeordneten wollten diesen Raum nicht und auch die Landtagsverwaltung hatte für diesen Bau keine Genehmigung gegeben, um 170.000 Euro auszugeben.
Ohne Ausschreibung wurde dieser Auftrag von der Landtagsverwaltung vergeben. Und auch die Größe ist mit 65 Quadratmetern eher klein. Die Finanzpolitikerin Krimhild Fischer (SPD) sagte: „Weder Finanzausschuss noch unsere Fraktion haben den Raum bisher genutzt.”
Marco Tullner nutzte mit seinen Kollegen von der CDU diesen Raum und urteilte anschließend darüber: „Wir haben den Raum genutzt. Aber die Mikros brauchen wir nicht, man kann sich so gut verstehen. Und die Stenografen können ihre neuen Geräte nicht nutzen, da sie wohl mit der Technik nicht kompatibel sind.”
Der Vize-Generalstaatsanwalt Wolfgang Lührs wurde vom Landtagspräsident Dieter Steinecke (CDU) eingeschaltet, er arbeitete sich durch einen Karton voller Akten, schrieb 100 Seiten und sprach mit rund 20 Beteiligten. Er kam letztendlich zu dem Ergebnis, dass zwar gegen das Haushaltsrecht verstoßen worden sei, jedoch straf- und disziplinarrechtlich niemand zu belangen sei. Angeblich sei kein Schaden entstanden.
Die Juristen nennen es den so genannten Verbotsirrtum, wenn zum Tatzeitpunkt den Betroffenen die nötige Einsicht fehlt, Unrechtes zu tun. FDP-Fraktionschef Veit Wolpert, selber Jurist, sagt dazu verwundert: „Als Verteidiger habe ich das nie angewandt, da mir Staatsanwälte das nie hätten durchgehen lassen.”
Vize-Generalstaatsanwalt Wolfgang Lührs monierte auch nicht, dass es keine Ausschreibung gegeben hat, Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke jedoch widersprach dem: „Natürlich musste eine Ausschreibung erfolgen. Das ist die wirtschaftlichste Form, so stellt man Wettbewerb her.”
Dass dieser Fall kein Einzelfall ist zeigt auch die neue Einrichtung des Dienstzimmer des Präsidenten ohne eine Ausschreibung.
Der Vize-Generalstaatsanwalt Wolfgang Lührs spricht von: „…unglücklichen Verkettungen, das war fast schicksalsartig.” Und der Landtagspräsident Steinecke meinte letztendlich nur: „Die Verwaltung hat es gut gemeint, aber nicht gut gemacht.”
Für die Summe von 170.000 Euro bauen sich normale Menschen ein ganzes Einfamilienhaus mit Garage, Außenanlagen und Garten. Unsere Politiker jedoch benötigen diese Summe für einen einzigen Raum, der weder genehmigt wurde noch genutzt wird!
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Einfamilienhaus, Geld