Sturmschaden
Montag, Mai 18th, 2009Mitwirkungspflicht bei Versicherungsschaden
Jeder Versicherte hat grundsätzlich die Pflicht zur Schadensminderung und zur Mitwirkung, soll also die Versicherung nach einem Schaden in Anspruch genommen werden, muss sich der Versicherungsnehmer kooperativ zeigen.