Mietvertrag kündigen
Sonntag, Juli 12th, 2009
Bei Umzug alten Mietvertrag rechtzeitig kündigen
Wer einen Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus plant, der sollte stets darauf achten, den alten Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Gesetzlich ist dabei seit dem 01.09.2001 generell eine dreimonatige Kündigungsfrist festgelegt.