Genossenschaftswohnung
Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen
Wohnungen einer Genossenschaft zeichnen sich durch viele Vorteile aus. So auch in einem Fall, der unter dem Aktenzeichen VIII ZR 159/08 entschieden wurde. Im besagten Fall hatte eine Wohnungsgenossenschaft die Mietwohnungen saniert.
Eine der Mieterinnen wollte aufgrund der Belastungen durch die Handwerker die Miete kürzen. Die Genossenschaft wies sie sorgfältig darauf hin, dass sie mit einer Mieterhöhung rechnen müsse, wenn sie die Miete während der Bauarbeiten kürze. Täte sie dies nicht, würde die Wohnungsgenossenschaft dagegen von einer Erhöhung der Miete absehen.