Überhitzte Wohnung
Samstag, Juli 4th, 2009
Ein Grund zur Mietminderung
Große Hitze in einer Wohnung wird als Mietmangel gewertet. Wird es in einer Mietwohnung im Sommer am Tage über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß, kann der Mieter Miete mindern.