Überhitzte Wohnung
Ein Grund zur Mietminderung
Große Hitze in einer Wohnung wird als Mietmangel gewertet. Wird es in einer Mietwohnung im Sommer am Tage über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß, kann der Mieter Miete mindern.
Ein Grund zur Mietminderung
Große Hitze in einer Wohnung wird als Mietmangel gewertet. Wird es in einer Mietwohnung im Sommer am Tage über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß, kann der Mieter Miete mindern.
Staffelmietvertrag für eine Mietwohnung
Mit einem Staffelmietvertrag haben Sie vom ersten Tag an die Sicherheit zu wissen, wie sich die Mietpreisentwicklung Ihrer Wohnung in Zukunft gestalten wird. Hier kommt es jedoch oft auch auf die unterschiedlichen Mietregionen an, sie können mit einem Staffelmietvertrag Glück oder auch etwas Pech haben.
Mieterhöhung durch Modernisierungen
Wenn ein Hauseigentümer seine Immobilie renovieren möchte und damit den Gebrauchswert der Mietwohnungen erhöht oder sogar den Energieverbrauch und die Nebenkosten senkt, müssen sich die Mieter damit abfinden.