Private Immobilien dem Staat schutzlos ausgeliefert
Überall auf der Welt ist die Krise zurzeit spürbar, geraten dadurch die Finanzen des Staates außer Kontrolle, muss dieser reagieren. Bei den verschiedensten Maßnahmen, wie zum Beispiel Zwangsverstaatlichung, Steuererhöhungen usw., geraten auch private Immobilien und deren Besitzer in den Fokus.
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Verkäufer haftet auch nach Vertragsabschluss
Die derzeit niedrigen Preise am Immobilienmarkt sind ein wichtiger Grund für private Investoren, Wohnimmobilien oder Renditeobjekte zu kaufen. Stellt der neue Eigentümer nach dem Kauf Mängel fest, so hat er oft die Justiz auf seiner Seite, denn in bestimmten Fällen haftet der Alteigentümer für Mängel, sogar noch nach Vertragsabschluss.
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Kündigung der Wohnung auch bei drohender Obdachlosigkeit
Aus Eigentümer darf seinem Mieter auch dann die Mietwohnung kündigen, wenn dem Mieter durch diese Kündigung die Obdachlosigkeit droht. So entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Urteil.
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